Kolbermoor – „Menschen in meiner Lage trifft die Energiepolitik extrem hart, doch leider werden wir nicht gesehen.“ Martina Ziegler ist enttäuscht von der Politik. 27 Jahre arbeitete sie in der Altenpflege: „Ich war Hände, Augen und Ohren für die mir anvertrauten Bewohner und habe mich gern für sie aufgeopfert“, erinnert sie sich an die Zeit. Doch „Augen auf bei der Berufswahl“ habe man ihr im Nachhinein oft gesagt, erzählt sie. „Als Altenpflegerin bekommt man nicht viel. Hätte ich in meinem Berufsleben mehr verdient, hätte ich heute wahrscheinlich auch eine höhere Rente.“
Krebserkrankung veränderte ihr Leben
Für Martina Ziegler endete das Berufsleben schon mit 50 Jahren. Sie erkrankte an Schleimhautkrebs: „Seitdem bin ich nicht mehr dieselbe“, sagt sie. Zwar ist die Krankheit überstanden, doch sie hat ihr die Kraft geraubt. „Chemo- und Strahlentherapie sind wie eine Atombombe für den Körper“, beschreibt sie. Nicht nur, dass sich ihr Gewicht auf die Hälfte reduzierte. Auch die Kräfte sind geschwunden. Sie ist schnell erschöpft. Alle Zähne sind ausgefallen. „Zum Glück hat mein Vater die Zuzahlungen für den Zahnarzt übernommen“, ist sie dankbar. Die extreme Mundtrockenheit erschwert ihr das Kauen, Schlucken und Sprechen. Der Geschmackssinn ist für immer verloren. Sie braucht ein Hörgerät. Eine chronische Lungenkrankheit erschwert ihr das Atmen.
Seit 2017 bezieht die 56-Jährige volle Erwerbsminderungsrente, doch leben kann sie davon mehr schlecht als recht. „Meine EU-Rente beträgt aktuell 1219,93 Euro brutto, nach Abzug der Beiträge sind es noch 1081,53 Euro netto“, legt sie ohne Scheu ihre finanzielle Situation offen. Allein 704,40 Euro gehen für die Miete ab. Bleiben 377,13 Euro für gestiegene Kosten für Strom und Leben. „Man kann förmlich wöchentlich mitverfolgen, wie die Preise für Nahrungsmittel steigen.“
Ganz zu schweigen von den Medikamenten. „Ich brauche eine spezielle Creme für meine Haut, um die Beschwerden zu lindern. Die Krankenkasse zahlt das frei verkäufliche Medikament nicht. Die 20-Gramm-Tube kostet inzwischen mehr als zehn statt bisher sieben Euro“, beschreibt sie die Preissteigerung in allen Bereichen.
Die 57 Euro Wohngeld, die sie einst bekam, halfen ihr nicht wirklich weiter. Also versuchte Martina Ziegler, der aussichtslosen Situation mit einem Minijob zu entfliehen. „Obwohl ich gesundheitlich sehr angeschlagen bin, will ich mich nicht wie ein Schmarotzer fühlen. Also gehe ich zweimal pro Woche putzen. Die Arbeit kann ich mir so einteilen, wie es meine Kräfte erlauben.“
Doch auch mit dem monatlichen Plus von 450 Euro kann sie mit der Preisspirale nicht mithalten. „Eigentlich sollte auch für die Teilnahme am sozialen Leben noch etwas Geld übrig bleiben. Doch das ist ein Drahtseilakt.“ Kann sie zehn Euro pro Monat zurücklegen, ist sie glücklich. Urlaubsreisen sind für Martina nur möglich, wenn ihr Vater oder die Geschwister sie dazu einladen. An ein Auto ist gar nicht zu denken.
Abrechnung ist
der Supergau
„Und jetzt kam meine Betriebskostenabrechnung. Das ist der Supergau“, macht sie klar. Auch wenn sie im Winter sparsam war, nicht in allen Zimmern heizte, bei einer Raumtemperatur von 20 Grad Celsius trotz Jacke und Decke oft gefroren hat, sind ihre Nebenkosten explodiert. 2500 Euro betragen sie für das vergangene Abrechnungsjahr – darunter sind allein 1700 Euro nur für Heizöl. 1800 Euro hat Martina wie immer monatlich im voraus gezahlt. „Bisher hatte ich Nachzahlungen von 200 bis 300 Euro“, sagt sie. „Jetzt sind es 708 Euro.“ Ihre mühsam ersparten 120 Euro reichen da nicht wirklich weit.
„Ich will nicht jammern“, sagt sie. „Immerhin habe ich den Krebs überlebt. Aber ich will darauf aufmerksam machen, dass es viele Menschen gibt, die mit einer kleinen Rente am Existenzminimum leben und nicht wissen, wie sie die gestiegenen Energiekosten zahlen sollen.“
Martina Ziegler wandte sich ans Kolbermoorer Sozialamt, doch einen Anspruch auf Grundsicherung hat sie nicht. Als Single, so wurde ihr erklärt, errechne sich ihr gesetzlich definierter, monatlicher Bedarf aus der tatsächlichen Miete und dem Regelsatz von 502 Euro. Das wären also 1206,04 Euro im Monat. Mit ihrer EU-Rente und dem Mini-Job kommt sie auf 1531,53 Euro. Damit liegt sie also 300 Euro über dem Bedarf und hat keinen Anspruch auf Grundsicherung.
Auch die „Härtefallhilfe für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten“ kann sie nicht beantragen. Sie hat sich ausführlich informiert. „Antragsberechtigt sind nur die Betreiber einer Heizungsanlage“, kritisiert sie. Das Bundeswirtschaftsministerium dazu: „Wenn die Mieter ihre Heizkosten an den Vermieter zahlen, kann auch nur der Vermieter die Härtefallhilfen beantragen.“
Am Beispiel eines Mehrfamilienhauses, das mit einer Öl-Zentralheizung beheizt wird, so wie bei Martina Ziegler, wird erklärt: „Das Öl wird durch den Vermieter eingekauft. Der Vermieter ist somit auch Betreiber der Feuerstätte, und nur er kann den Antrag auf Härtefallhilfen stellen.“ Martina Ziegler ist außen vor, doch: „Soll ich jetzt meinen Vermieter bitten, dass er den Antrag für mich stellt und zig Formulare ausfüllt? Er ist doch nicht mein Betreuer. Es ist doch mein Problem, dass ich ein geringes Einkommen habe. Und nicht seins.“
Doch auch wenn der Vermieter von Martina Ziegler die Härtefallhilfen beantragen und gegebenenfalls erhalten würde, wäre ihr für den Moment nicht geholfen, denn: „Die ausbezahlten Härtefallhilfen müssen Vermieter an die Mieter weiterleiten. Dies erfolgt in der Regel in der nächsten Heizkostenabrechnung“, heißt es vom Bundeswirtschaftsministerium.
„Das heißt, dass die Menschen, die wie ich am Existenzminimum leben, keine Hilfe bekommen“, ist die 56-Jährige entmutigt. Also fasste sie den Entschluss, sich Gehör zu verschaffen. „Für all die Menschen, denen es genauso geht wie mir, und für die sich keiner interessiert.“ Zuerst wandte sich an den Kreisverband Rosenheim von Bündnis 90/ Die Grünen. In einem zweiseitigen Brief wird ihr erläutert, dass es für Wohngeldempfänger „in der vergangenen Heizsaison einen Heizkostenzuschuss“ gegeben habe. Wohngeld empfängt Martina Ziegler nicht. Doch die EU-Rentnerin könne auch bei „Jobcenter oder Sozialamt einen Antrag auf Zuschuss stellen“. Dafür reiche zunächst ein formloser Antrag per Mail. Ganz so einfach sei es nicht, informiert das Jobcenter für den Landkreis Rosenheim auf Nachfrage der OVB-Heimatzeitungen. Richtig sei aber, dass Menschen, die durch die gestiegenen Ausgaben für das Heizen in finanzielle Not geraten, auch für nur einen Monat finanzielle Unterstützung in Form von Bürgergeld erhalten können. Und zwar für den Monat, in dem ihr finanzielles Limit durch die Heizkosten überschritten wird. Im Mai war das bei Martina Ziegler der Fall: Geht man von ihrem gesetzlich berechneten Bedarf von 1200 Euro im Monat aus und addiert die 708 Euro Nachzahlungen für Nebenkosten hinzu, erreicht sie einen erhöhten Bedarf von 2008 Euro. Ihr monatliches Einkommen aber liegt nur bei 1531,53 Euro.
Drei Monate Hoffnung bleiben
Die Odyssee von Martina Ziegler geht also weiter: Jetzt muss sie sich im Jobcenter Rosenheim einen Termin machen, und für einen Monat Bürgergeld beantragen. Einen Haken allerdings gebe es nach Auskunft des Grünen-Kreisverbandes noch: Der Antrag müsse in dem Monat gestellt werden, in dem sie die Rechnung oder die Aufforderung zur Nachzahlung erhalten habe. „Meine Nebenkostenabrechnung wurde mir am Pfingstwochenende persönlich zugestellt. Sie lag vor der Wohnungstür“, ist Ziegler entsetzt, denn der Mai ist vorbei.
Doch das Jobcenter stellt auf seiner Homepage richtig: „Der Antrag muss nicht in dem Monat gestellt werden, in dem die Ausgaben für das Heizen angefallen sind. Betroffene haben bis zu drei Monate lang Zeit, den Antrag zu stellen. Diese Regelung gilt befristet bis zum 31. Dezember 2023.“