Kolbermoor – Ein Missverständnis hat zu einer falschen Information im Beitrag „wegen Heizkosten in Existenznot“ geführt. Wie Hans Ziegler, Geschäftsführer des Jobcenters für den Landkreis Rosenheim, richtigstellt, betreut das Jobcenter keine EU-Rentner, sondern nur Menschen, die grundsätzlich noch erwerbsfähig sind. Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente werden nach Sozialgesetzbuch XII vom Sozialamt betreut. Die betroffene Kolbermoorerin kann sich also nur an die örtliche Sozialhilfeverwaltung wenden und dort Einmalleistungen beantragen. Zwar hat sie wie im Beitrag erklärt, mit ihrer EU-Rente und dem Minijob monatlich 300 Euro mehr Einkommen als ihren gesetzlich definierten Bedarf. „Allerdings erhöht sich durch die Nebenkostenabrechnung der monatliche Bedarf, den sie mit ihrem Einkommen nicht mehr decken kann“, erläutert Johannes Wimmer vom Sozialamt Kolbermoor. In diesem Fall bestehe die Möglichkeit, einmalige Hilfe zu erhalten. Martina Ziegler kann also im Kolbermoorer Sozialamt einen Extraantrag stellen und Grundsicherung erhalten.