Kolbermoor – Negativ beschieden wurde eine Bauvoranfrage für die Straße am Schlosspark in Pullach. Trotzdem gab es für den Bauwerber auch eine gute Botschaft. Er möchte in der Baulücke zwischen dem Gebäudekomplex 1 bis 4 und dem Gebäude 5 ein Doppelhaus mit Doppelgarage errichten. Bis zum Gebäude 4 gilt der Bebauungsplan „Pullach-Süd“. Der Bereich westlich davon gehört zum Außenbereich. Trotzdem genehmigte das Landratsamt im Jahr 2000 – ohne das Einvernehmen der Stadt – dort den Bau eines Büros mit Service und Lagerhalle. „Eine klare Fehlentwicklung“, betont Bürgermeister Peter Kloo. 2018 erfolgte dann die Umnutzung des Gebäudes in ein Wohnhaus für Menschen mit Intensivpflegebedarf. Der Bereich – oder die „Lücke“ – zwischen Haus 4 und 5 ist im Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ ausgewiesen. 2013 wurde bereits ein Antrag auf Bebauung gestellt und von der Stadt abgewiesen. Das Landratsamt aber ist der Auffassung, dass sich das Grundstück „innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils“ befindet. Seit 2013 hat sich die Erschließungssituation des Gebietes verbessert. Deshalb erwägt die Stadtverwaltung nun, den Bebauungsplan „Pullach-Süd“ zu ändern und die Bebauung bis zum Gebäude 5 einzubeziehen. ka