Für Kommunalaufsichtsbeschwerde fehlt „jegliche Begründung“

von Redaktion

Stadtrat schmettert AfD-Antrag mit 17:2-Stimmen ab – Entscheidung des Landratsamtes entspricht rechtlichen Grundlagen

Kolbermoor – Mit den Gegenstimmen der AfD wurde jetzt ein Antrag der Partei vom Kolbermoorer Stadtrat abgeschmettert. Schon am 19. Juni hatten die beiden AfD-Stadträte – Christian Demmel und Herbert Schmid – den Antrag gestellt, dass die Stadt Kolbermoor in Sachen Asylbewerberunterkunft in der Oberen Breitensteinstraße eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen das Landratsamt Rosenheim einlegen solle.

In der Juni-Stadtratssitzung stand der Antrag zwar noch nicht auf der Tagesordnung, sorgte dort aber schon für eine hitzige Debatte (wir berichteten). Bürgermeister Peter Kloo hatte ihn damals zum Anlass genommen, den gesamten Sachverhalt zum wiederholten Mal ausführlich zu erläutern. Er legte erneut dar, aus welchen baurechtlichen Argumenten (Stellplätze) der Bauausschuss im Mai das gemeindliche Einvernehmen verweigert hatte. Und er klärte erneut darüber auf, welche rechtliche Grundlage das Landratsamt für eine Genehmigung der Umnutzung angeführt hatte. In der Juli-Sitzung stand der AfD-Antrag nun auf der Tagesordnung des Stadtrates. Diesmal gab es zur Sache keinerlei Diskussionen mehr. Die Verwaltung hatte die Grundlagen für eine Kommunalaufsichtsbeschwerde eingehend geprüft. Wie Bürgermeister Kloo dem Stadtrat erläuterte, gibt es „kein Indiz dafür, dass das Landratsamt Rosenheim in der betreffenden Angelegenheit nicht einwandfrei im Rahmen der gesetzlichen und verfahrensrechtlichen Grundlagen gehandelt hätte“. Die vom Landratsamt aufgeführten Gründe für die Erteilung der Nutzungsänderung des einstigen Altenheimes an der Oberen Breitensteinstraße in eine Asylunterkunft seien „rechtlich begründet“ und „plausibel dargelegt“ worden. Da jegliche Begründung fehle, habe eine Kommunalaufsichtsbeschwerde gegen die Entscheidung der Kreisverwaltungsbehörde keinerlei Aussicht auf Erfolg. Mit 17:2 Stimmen lehnte der Stadtrat den Antrag der AfD schließlich ab. Eine Kommunalaufsichtsbeschwerde der Stadt Kolbermoor gegen das Landratsamt in Sachen Asylbewerberunterkunft „Haus Mangfall“ wird nicht eingelegt. ka

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