Kolbermoorer (67) klagt gegen DKB

von Redaktion

Ganoven stehlen fast 35000 Euro vom Konto – Gerichtstermin am 12. Oktober in Berlin

Kolbermoor/Berlin – Hat Helmut Wilhelm (67) aus Kolbermoor durch einen unvorsichtigen Umgang mit seinem Account selbst dazu beigetragen, dass Ganoven 34800 Euro von seinem Konto bei der Deutschen Kreditbank AG gestohlen haben? Oder waren Sicherheitslücken des Bankenhauses für den finanziellen Schaden verantwortlich?

Diese entscheidenden Fragen sollen nun am Donnerstag, 12. Oktober, vor dem Landgericht Berlin-Mitte geklärt werden, wenn dort die Klage Wilhelms gegen die in Berlin ansässige DKB AG verhandelt wird. „Ich denke, dass es für mich sehr gut aussieht“, ist der 67-Jährige überzeugt. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen.“

Wilhelm holt sich im
Herbst 2022 Hilfe

Im Herbst 2022 hatte sich der Kolbermoorer Wilhelm an die Rosenheimer Anwältin Janett Moll gewandt, nachdem es mehrere seltsame Zugriffe auf sein Bankkonto bei der DKB AG mit Sitz in Berlin, einer 100-prozentigen Tochtergesellschaft der Bayern LB, gegeben hatte. Aufgrund zweier Auslandsüberweisungen in Höhe von insgesamt 105500 Euro hatte das Bankenhaus per E-Mail Kontakt zu Wilhelm aufgenommen und um Freigabe der Aufträge gebeten.

Nachdem Wilhelm die E-Mail am 24. November gelesen und sofort mit der DKB Kontakt aufgenommen hatte, da er nach eigenen Angaben selbst die Überweisungen nicht veranlasst hatte, teilte ihm ein DKB-Mitarbeiter telefonisch mit, dass die beiden Auslandsüberweisungen zurückgefordert worden seien.

Kontosperrung mit
Nebenwirkungen

Allerdings informierte der Mitarbeiter Wilhelm auch darüber, dass just am selben Tag drei weitere Überweisungen – in einer Gesamthöhe von 34800 Euro – ausgeführt worden seien. Wilhelm ließ daraufhin sofort sein Konto sperren, was allerdings auch zur Folge hatte, dass der 67-Jährige den tatsächlichen Schaden wochenlang nicht überprüfen konnte. Neue Zugangsdaten ließen auf sich warten, der Wunsch nach einem Kontoauszug per Post blieb unbeantwortet. Weshalb sich der Kolbermoorer letztlich an eine Fachanwältin wandte. Im Zuge des Schriftverkehrs war es dann zwar zu einem Vergleichsangebot seitens der DKB gekommen. „Das haben wir aber abgelehnt“, erklärt Wilhelm gegenüber dem OVB. „Ich habe ja nichts falsch gemacht.“ So sieht es auch Anwältin Moll, die schließlich im Namen ihres Mandanten Klage gegen die DKB eingereicht hatte. Moll beruft sich bei der Klage auf Paragraf 675u des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem Titel „Haftung des Zahlungsdienstleisters für nicht autorisierte Zahlungsvorgänge“, der festlegt, dass im Regelfall Geldinstitute für Zahlungen, die vom Kunden nicht autorisiert worden sind, geradestehen müssen. Eine Ausnahme wäre beispielsweise, wenn der Kunde „grob fahrlässig“ gehandelt und beispielsweise nicht sorgfältig mit seinen Log-in-Daten fürs Online-Banking umgegangen wäre. „Da sehe ich überhaupt keinen Ansatzpunkt, wie die DKB das nachweisen will“, ist Moll überzeugt davon, dass ihr Mandant am Ende recht bekommen wird.

Kripo-Erkenntnisse
fließen in Prozess ein

In den Prozess einfließen werden sicherlich auch die Ermittlungsergebnisse der Kriminalpolizei Rosenheim, die laut Moll unter anderem ergeben hätten, dass „die Vorbereitungen für die eigentliche Tat schon einige Tage vor den Überweisungen stattgefunden haben“. Im Mittelpunkt stehen dabei beispielsweise IP-Adressen, die für verschiedene Log-ins verwendet worden waren, sowie ein rätselhafter gleichzeitiger Log-in zweier Nutzer aufs Konto des 67-Jährigen und etwaige Phishing-Mails.

„Meiner Meinung nach ist es aufgrund aller vorliegenden Fakten unbestritten, dass Herr Wilhelm das nicht selbst ausgelöst hat und keinerlei Schuld dafür trägt“, sagt Moll, die sich vor Prozessbeginn in puncto Beweislage und Prozessstrategie nicht weiter in die Karten schauen lassen will.

DKB verweist auf
„laufendes Verfahren“

Selbiges gilt für die DKB, die auf Fragen seitens des OVB zum Prozess auf die bevorstehende Verhandlung verweist. „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund des laufenden Klageverfahrens in der Causa derzeit keine Auskünfte tätigen werden“, teilte Unternehmenssprecher Hauke Kramm schriftlich mit.

Helmut Wilhelm jedenfalls geht fest davon aus, dass er beim Prozess am 12. Oktober in Berlin als Sieger hervorgehen wird. Zumal für ihn das Verhalten des Berliner Bankenhauses nach den Vorfällen ebenfalls ein deutliches Indiz sei, dass die DKB mittlerweile gemerkt habe, dass deren Sicherheitssystem Lücken aufweise. „Die DKB hat in den vergangenen Monaten die Sicherheitsverfahren deutlich verschärft“, erzählt der Kolbermoorer. „Das ist für mich ein klarer Beweis dafür, dass es dort Lücken gegeben hat.“

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