Riesige Stimmzettel sind 1,60 Meter breit

von Redaktion

4100 Kolbermoorer beantragen Briefwahlunterlagen – Wahlplakat-Vandalismus nimmt zu

Kolbermoor – In diesem Jahr wird es eng in der Wahlkabine: Die Wahlscheine für die Landtags- und Bezirkswahl sind jeweils 1,60 Meter breit. Die muss der Wähler erst einmal umständlich auseinanderfalten, um sich einen Überblick über die Kandidaten zu verschaffen – allein für den Landtag sind es 658 aus 15 verschiedenen Parteien.

Stadt mit 14000 Wahlberechtigten

Gut beraten sind deshalb alle, die sich für eine Briefwahl entscheiden und so die Stimmzettel daheim bequem auf dem großen Küchentisch ausbreiten können. „Aus der Erfahrung der vergangenen Wahlen gehen wir davon aus, dass sich etwa die Hälfte der Wähler für die Briefwahl entscheiden wird“, schätzt Thomas Rothmayer ein, Chef des Kolbermoorer Ordnungsamtes und Wahlleiter.

In Kolbermoor gibt es insgesamt etwa 14000 wahlberechtigte Bürger – darunter 628 Erstwähler. Bislang haben 4100 von ihnen Briefwahlunterlagen beantragt. „Das ist auf unserem Online-Portal noch bis zum 3. Oktober möglich“, informiert Rothmayer.

Sonderöffnungszeit
am Tag vor der Wahl

Wer seine Briefwahlunterlagen persönlich abholen möchte, hat dazu bis Freitag, 6. Oktober, 15 Uhr, Zeit. Wer sie beantragt und nicht rechtzeitig zugesandt bekommen sollte, weil sie möglicherweise auf dem Postweg verloren gegangen sind, kann die Wahlscheine auch am Samstag, 7. Oktober, noch direkt im Rathaus abholen. „Wir sind an diesem Tag bis 12 Uhr vor Ort“, so der Wahlleiter.

Im Stadtgebiet von Kolbermoor, das zum Stimmbezirk 128 Rosenheim-West gehört, wurden 16 Wahllokale für den Urnengang und 13 Briefwahllokale eingerichtet. 174 Wahlhelfer sind am 8. Oktober im Schichtdienst im Einsatz. „Ab 18 Uhr zählen alle gemeinsam aus“, so Rothmayer.

Die Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen in Kolbermoor lag 2013 bei 60 Prozent und im Jahr 2018 bei 65 Prozent. Bei der Bundestagswahl im Jahr 2021 schritten 75 Prozent aller Wahlberechtigten an die Urne. Die mit 53 Prozent schlechteste Wahlbeteiligung wurde bei der Kommunalwahl 2020 verzeichnet. „Da waren wir am Beginn der Corona-Pandemie, haben am 15. März gewählt, tags darauf wurde der erste Lockdown beschlossen“, erinnert sich der Wahlleiter. Viele Menschen waren zu jener Zeit schon erkrankt. „Kurz vor der Wahl mussten wir beispielsweise 20 Wahlhelfer austauschen.“

Für die Wahlwerbung der Parteien gibt es klare Regeln, die in die Plakatierungsverordnung der Stadt Kolbermoor definiert sind. „Wahlwerbung ist sechs Wochen vor und eine Woche nach der Wahl erlaubt“, erläutert der Ordnungsamtschef. Einige Parteien haben Großaufsteller beantragt. „Diese müssen stabil und standfest sein, dürfen Verkehr und Fußgänger nicht beeinträchtigen“, erklärt Rothmayer. Das Anbringen von Wahlwerbeplakaten an Laternen, Verkehrsschildern des ruhenden Verkehrs und Bäumen ist erlaubt.

Regeln für Wahlwerbung

Trotzdem gibt es Beschwerden. „Beispielsweise waren Grundstücksbesitzer nicht damit einverstanden, dass am Laternenpfahl direkt vor ihrer Einfahrt eine Partei wirbt, von der sie sich klar distanzieren wollen“, berichtet der Wahlleiter. Doch da die Werbung im öffentlichen Raum sei, könne die Stadt das nicht unterbinden. Kolbermoor hat an acht Standorten große Anschlagtafeln zur Verfügung gestellt. Ihre Belegung wurde analog der Nummerierung der Parteien auf den Stimmzetteln verteilt. „Grundsätzlich stehen also auf jeder Anschlagtafel 15 Flächen zur Verfügung – für jede Partei eine“, so Rothmayer. Doch die Disziplin lässt zu wünschen übrig. „Leider gibt es auch Parteien, die zusätzlich auf der Rückseite plakatiert haben. Das ist nicht erlaubt.“ Diese werden dann vom Wahlleiter kontaktiert, um die unkorrekte Werbung zu entfernen. Rothmayer und sein Wahlteam haben alle Hände voll zu tun, um den Wahlplakat-Vandalismus zu beheben. „Ich habe das Gefühl, dass er um ein Vielfaches zugenommen hat“, resümiert er die vergangenen drei Wochen. Dabei richte sich die Zerstörungswut nicht gegen eine bestimmte, sondern gegen alle Parteien. Täglich melde der Bauhof neue Fälle. „Dann informieren wir die Parteien, dass die Schäden zu beseitigen oder die Werbeträger zu entfernen sind. Tun sie es nicht, muss es unser Bauhof übernehmen.“

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