Kolbermoor – Scheinbar ziellos war ein junger E-Scooter-Fahrer am Samstag kurz vor Mitternacht im Stadtgebiet von Kolbermoor unterwegs. Bei einer Kontrolle stellten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim bei dem Minderjährigen aus dem Landkreis drogentypische Anzeichen fest. Ein Drogentest brachte die Gewissheit. Der Fahrer des Elektrofahrzeugs stand laut Polizei unter dem Einfluss von Cannabisprodukten. Die Fahrt war somit beendet und den jungen Mann erwartet nun ein Bußgeldverfahren. In diesem Zusammenhang weist die Verkehrspolizei noch einmal mit Nachdruck auf die Rechtslage hin, dass auch eine Benutzung von Elektrofahrzeugen (E-Scooter) unter Drogeneinfluss nicht erlaubt ist.
Wenig später fiel der Verkehrspolizei dann ein 27- jähriger Fahrzeugführer im Stadtrandbereich von Rosenheim auf. Bei der Kontrolle wurden alkoholtypische Anzeichen festgestellt. Ein gerichtsverwertbarer Alkoholtest ergab einen Wert von über dem erlaubten Grenzwert. Es wurde ein Bußgeldverfahren gegen den Mann eröffnet. Die Fahrt durfte er nicht mehr fortsetzen.