Kolbermoor/Berlin – Der Rechtsstreit um einen Betrag in Höhe von 34800 Euro, den Ganoven vom Konto des 67-jährigen Kolbermoorers Helmut Wilhelm gestohlen haben, steht kurz vor dem Ende: Wie das OVB jetzt erfahren hat, haben sich die beiden Streitparteien – Wilhelm auf der einen, die Deutsche Kreditbank AG (DKB) mit Sitz in Berlin auf der anderen Seite – auf einen Vergleich geeinigt. Damit ist ein sogenannter Verkündigungstermin, den das Landgericht für Donnerstag, 14. Dezember, anberaumt hatte, wohl hinfällig.
34800 Euro
in drei Tranchen ins Ausland transferiert
Bereits über ein Jahr ist es her, dass sich unbekannte Kriminelle Zugang zum DKB-Konto des Kolbermoorers verschafft und in Tranchen insgesamt 34800 Euro von Wilhelms Ersparnissen ins Ausland transferiert hatten. Der 67-Jährige ließ daraufhin sofort das Konto sperren und schaltete Fachanwältin Janett Moll aus Rosenheim ein, nachdem neue Zugangsdaten seitens der Bank wochenlang auf sich warten ließen, das Bankenhaus sich zudem weigerte, den Schaden vollständig zu übernehmen.
So kam es am 12. Oktober 2023 vor dem Landgericht Berlin zur Verhandlung, nachdem Wilhelm Klage gegen die DKB AG, eine 100-prozentige Tochter der BayernLB, eingereicht hatte. Im Zuge des ersten Verhandlungstermins machte der Vorsitzende Richter Thorsten Hinzmann recht deutlich, welche Partei seiner Einschätzung nach die besseren Karten hat. „Ich bin der Meinung, dass Herr Wilhelm die besseren Prozesschancen hat, ohne sich aber entspannt zurücklehnen zu können“, sagte Hinzmann damals und schlug vor, die Bank solle 80 Prozent des Schadens – also 27840 Euro – sowie 80 Prozent der Prozesskosten tragen. Ein Vorschlag, dem zunächst beide Seiten zustimmten, wobei die DKB AG dann aber von einem eingeräumten Widerrufsrecht Gebrauch machte.
Wie es aufgrund des geplatzten Vergleichs schließlich weitergehen sollte, dazu wollte sich das Gericht bereits am 23. November äußern, verlegte den sogenannten Verkündigungstermin dann allerdings auf Donnerstag, 14. Dezember, nachdem die DKB AG angekündigt hatte, Kläger Wilhelm ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten. „Diesen Vorschlag hat Herr Wilhelm aber abgelehnt“, teilte Janett Moll, Anwältin des Kolbermoorers, auf OVB-Anfrage mit. Denn das Angebot, 50 Prozent des entstanden Schadens zu tragen, sei „inakzeptabel“ gewesen.
Doch die DKB AG gab nicht auf – bis das Kreditinstitut und der 67-Jährige nun auf ein für beide Seiten akzeptables Angebot einigten, das nach Angaben Molls mittlerweile auch dem Gericht in Berlin vorliegt. Zu den Details konnte sich Moll allerdings nicht äußern. „Darüber haben beide Parteien Stillschweigen vereinbart“, wie die Fachanwältin für Kapitalmarktrecht gegenüber dem OVB mitteilte. Die DKB AG hatte bereits im Vorfeld mehrfach betont, dass sich das Unternehmen zum „laufenden Verfahren“ nicht äußern werde.
Bleibt die Frage, wie zufrieden DKB-Kunde Wilhelm mit dem ausgehandelten Vergleich ist. „Er ist recht zwiegespalten“, beschreibt Moll die aktuelle Gefühlslage ihres Mandanten. Denn Wilhelm sehe auch weiterhin keine Schuld bei sich. Entscheidend sei letztlich aber die Frage gewesen, zu welchen Konsequenzen eine Ablehnung des Vergleichsangebots geführt hätte. „Es ist davon auszugehen, dass die DKB AG nach einem Urteil zugunsten Herrn Wilhelms in die nächste Instanz gegangen wäre“, beschreibt Moll das Dilemma ihres Mandanten. „Der ganze Streit hätte sich somit über weitere Jahre hingezogen.“ So habe Wilhelm dem Vergleich letztlich zugestimmt, „um damit endlich abschließen zu können“.
Andere Kunden
übten Druck auf Kolbermoorer aus
Was Moll besonders ärgert: Dass Wilhelm seitens anderer Kunden, die ähnliche Erlebnisse mit der DKB AG gemacht hätten und ebenfalls mit Klagen gegen das Bankenhaus liebäugeln würden, auf den Kolbermoorer Druck ausgeübt hätten und nun Kritik an der Einigung üben. „Die haben natürlich gehofft, dass Herr Wilhelm das in gewisser Weise für sie ausficht und ihnen damit den Weg ebnet“, glaubt Moll. „Jetzt sind sie enttäuscht, dass er sich doch auf einen Vergleich eingelassen hat.“ Moll: „Das finde ich nicht ganz fair meinem Mandanten gegenüber.“