Rosenheim – Im Bereich des Rosenheimer Christkindlmarktes gilt auch heuer ein Feuerwerksverbot. Es betrifft den Max-Josefs-Platz, den Teil der Fußgängerzone in der Heilig-Geist-Straße sowie den Ludwigsplatz vor der Stadtpfarrkirche St. Nikolaus. Zusätzlich besteht ein generelles Verbot von Feuerwerken in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Alten- und Kinderheimen. Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 10000 Euro.
Grundsätzlich ist der Umgang mit Feuerwerkskörper lediglich an Silvester und am Neujahrstag erlaubt, wie die Stadt mitteilt. Dabei ist zu beachten, dass nur in Deutschland zugelassene, frei verkäufliche Pyrotechnik von volljährigen Personen verwendet werden darf. Die Sicherheitshinweise auf den Verpackungen sind zu beachten.
Nach dem Abbrennen müssen Abfälle auf öffentlichem Grund entsorgt werden. Reste von Pyrotechnik enthalten Kunststoffe, chemische Verbindungen oder Verbrennungsprodukte, die nicht in die Altpapiercontainer gelangen dürfen.