Rosenheim/Kolbermoor – Für einen Kolbermoorer endete seine Flucht vor der Polizei vor dem Gericht, das ihn zu einer Woche Arrest, einer 18-monatigen Sperre für die Fahrerlaubnis und einem Bußgeld von 1000 Euro verurteilte.
Mit 80 km/h durch
die Stadt gerast
Der damals 18-jährige Produktionshelfer, der im Auto seines Bruders mit einem Beifahrer unterwegs war, wurde in der Nacht zum 15. Januar 2023 von einer Polizeistreife in Rosenheim zu einer Routinekontrolle angehalten. Statt anzuhalten, gab der junge Mann Gas und raste mit über 80 km/h durch die Westermayerstraße – entgegen der Einbahnstraßenregelung.
Aufgrund der späten Uhrzeit kam ihm glücklicherweise kein anderer Verkehrsteilnehmer entgegen. Mit Vollgas raste er weiter in die Heilig-Geist-Straße, wo er mit halsbrecherischer Geschwindigkeit in die Frühlingstraße abzubiegen versuchte. Dabei verlor er die Kontrolle über sein Fahrzeug und prallte gegen einen Baum. Sein Beifahrer und er blieben unverletzt, allerdings wurde sowohl der Wagen als auch der Baum beschädigt. Für den Schaden am Baum musste er 700 Euro an die Stadt entrichten. Außerdem verlangte sein Bruder, der nichts von der nächtlichen Spritztour wusste, einen Schadensersatz, den er in monatlichen Raten abbezahlt. Vor Gericht lautete der Straftatbestand „verbotenes Kraftfahrzeugrennen“ gemäß Paragraf 315 d. Dies hätte im Falle eines Personenschadens eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren bedeuten können. „Dass das nicht geschehen ist, war pures Glück des Angeklagten“, so der Vorsitzende Richter beim Jugendschöffengericht, Hans-Peter Kuchenbaur. Auch half ihm die Aussage des damals beteiligten Polizisten, der auf Nachfrage des Richters erklärte: „Nein, ich hatte nicht das Gefühl, dass der Angeklagte mit uns quasi ein Rennen austragen wollte. Der hat schlicht und einfach versucht, sich der Kontrolle zu entziehen.“
Allerdings stellte der Richter auch fest, dass ihm der Angeklagte aus einer früheren Verhandlung bereits bekannt war. Damals musst er sich wegen des Führens eines Leichtmotorrads ohne Führerschein verantworten.
Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe erklärte, dass bei dem jungen Mann zum Tatzeitpunkt „schädliche Neigungen“ vorhanden waren. Solche sind Voraussetzung für eine Jugendhaftstrafe. Jedoch sei er nicht sicher, ob das heute noch der Fall sei. Ab 18 Jahren kann bereits das Erwachsenen-Strafrecht angewendet werden. Deshalb, so der Vertreter des Jugendamtes, könne in diesem Fall der Paragraf 27 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) Anwendung finden. Der besagt, dass die Schuld des Angeklagten festgestellt werde, die Strafe unter entsprechenden Auflagen aber zur Bewährung ausgesetzt werde.
Höchst gefährliches
Verhalten gezeigt
Das sah die Staatsanwältin jedoch anders. Der Angeklagte habe ohne Fahrerlaubnis und unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen ein höchst gefährliches Verhalten an den Tag gelegt. Sie könne auch keinerlei Reue und Einsicht erkennen. Dazu käme, dass er, obwohl schon einschlägig geahndet, erneut – und zwar gesteigert – gleiche Vergehen vollzogen habe. Sie beantragte eine Einheitsjugendstrafe von 14 Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Darüber hinaus eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren und einen sogenannten „Warnschuss-Arrest“ von drei Wochen. Der Verteidiger des Angeklagten, Rechtsanwalt Harald Baumgärtl, verwies darauf, dass sein Mandant durchaus Reue zeige und begriffen habe, welchen Blödsinn er damals angestellt habe. Es sei hier der Empfehlung des Jugendgerichtshelfers zu folgen, die eine Verurteilung nach Paragraf 27 des Jugendgerichtsgesetzes empfohlen hatte.
Dazu müsse ein Freizeitarrest oder auch mehrere genügen. Ein längerer Arrest würde die Arbeitsstelle seines Mandanten gefährden. Darüber hinaus müsse er ohnehin nun zum etwaigen Erwerb eines Führerscheines die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung bestehen. Deshalb genüge es, ihn für ein Jahr für den Erwerb einer Fahrerlaubnis zu sperren.
Das Schöffengericht entschied sich für eine Verurteilung nach Paragraf 27 JGG und verhängte eine Woche Arrest sowie eine 18- monatige Sperre für eine Fahrerlaubnis. Ein zusätzliches Bußgeld von 1000 Euro wird er in monatlichen Raten abbezahlen. „Sollte ich Sie hier wiedersehen, dann sind Sie garantiert umgehend im Gefängnis!“, warnte ihn Richter Kuchenbaur abschließend.