Abfallgebühren und Grundsteuer für 2024

Keine Erhöhung für Kolbermoorer

Kolbermoor – Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie im Jahr 2023 festgesetzt. Dies gilt vorbehaltlich der Erteilung anderslautender, schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024, beispielsweise im Falle einer Änderung des Hebesatzes gemäß Paragraf

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Donnerstag, 30. April 2026

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