Abfallgebühren und Grundsteuer für 2024
Keine Erhöhung für Kolbermoorer
Kolbermoor – Die Grundsteuer wird für das Kalenderjahr 2024 in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie im Jahr 2023 festgesetzt. Dies gilt vorbehaltlich der Erteilung anderslautender, schriftlicher Grundsteuerbescheide 2024, beispielsweise im Falle einer Änderung des Hebesatzes gemäß Paragraf