Außen- oder Innenbereich? Stadt wird überstimmt

von Redaktion

„Baulücke“ am Schlosspark in Pullach darf bebaut werden – Hofstelle an Staatsstraße bleibt Außenbereich

Kolbermoor – „Gut, dass dieses Thema von Anwälten geklärt wurde, denn das versteht kein Mensch mehr“, kommentierte Bürgermeister Peter Kloo die Diskussion um die Baulücke am Schlosspark in Pullach, die eigentlich keine Baulücke ist. Gleich zweimal wurde die Stadt Kolbermoor bei Bauvorhaben in diesem, ihrer Meinung nach eindeutigem Pullacher „Außenbereich“, überstimmt.

Bürogebäude durfte
errichtet werden

Schon vor Jahren war hier der Bau eines Gebäudes genehmigt worden. Heute ist am Schlosspark 5 eine außerklinische Intensivpflegeeinrichtung untergebracht. Im Juni hatte ein Bauwerber die Anfrage gestellt, ob er die „Baulücke“ zwischen der Eigenheimsiedlung am Schlosspark und diesem Gebäude schließen und ein Doppelhaus bauen darf. Der Bauausschuss lehnte das ab, denn nach Auffassung des Kolbermoorer Bauamtes handelt es sich nach wie vor um einen Außenbereich, in dem nach Paragraf 35 des Baugesetzbuches nur mit einer Privilegierung gebaut werden darf. Dem Bauwerber wurde aber die Aufstellung eines Bebauungsplans in Aussicht gestellt. „Diese Bauleitplanung können wir uns sparen“, informierte der Bürgermeister jetzt den Bauausschuss, denn das Landratsamt sieht die Situation am Schlosspark anders. Nach Auffassung des Kreisbauamtes befindet sich das Grundstück „innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils“. Demnach sei der beantragte Bau eines Doppelhauses mit Garagen genehmigungsfähig. Auch wenn die Kolbermoorer Verwaltung diese Auffassung nicht teilt, empfahl sie dem Bauausschuss, der Argumentation der Unteren Genehmigungsbehörde zu folgen. Das gemeindliche Einvernehmen wurde mit 5:2 Stimmen erteilt.

Zwei Straßenseiten,
zwei Sichtweisen

Ein Blick auf die andere Seite der Staatsstraße verrät, warum diese Entscheidung für den Bürger schwer nachvollziehbar sein dürfte. Denn während am Schlosspark in Pullach ein Außenbereich als im Zusammenhang bebauter Ortsteil anerkannt wird, gilt 140 Meter weiter östlich eine andere Betrachtungsweise. Hier wurde erst im vergangenen Jahr ein fünf Jahre währender Rechtsstreit beigelegt. Dieser war entbrannt, weil der Bauwerber nicht nachvollziehen konnte, dass sich sein Haus inmitten von Baugebieten und trotzdem im Außenbereich befinden soll. Dabei wollte der Pullacher in einem Gebäude der Hofstelle zwischen der Bebauung an der Anton-Fahrner-Straße im Norden und Am Quellbach im Süden nur umbauen. Eine große Etagenwohnung sollte in zwei kleine Apartments geteilt, zudem sollten zwei Garagen angebaut werden. Das wurde nicht genehmigt. Auch das Verwaltungsgericht München sah den Standort des Mietshauses nicht als „im Zusammenhang bebauten Innenbereich“, sondern als „Außenbereich“ an.

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