Fördermittel sind bereit

Stadt Kolbermoor unterstützt Vereine bei der Jugendarbeit

von Redaktion

Kolbermoor – Es gibt die Möglichkeit, bei der Stadt Kolbermoor Fördermittel nach der „Richtlinie zur Förderung der Jugendarbeit in Vereinen“ zu beantragen. Zielrichtung ist die Förderung einer freiwilligen, nachhaltigen, aktiven und qualifizierten Jugendarbeit in Vereinen. Mit Bereitstellung dieser Unterstützung wird das überaus wichtige ehrenamtliche Engagement für die Jugend in den Kolbermoorer Vereinen und Ortsgruppen gewürdigt. Antragsberechtigt sind eingetragene Kolbermoorer Vereine, angesiedelte Ortsgruppen von Verbänden aus Kolbermoor sowie Glaubensgemeinschaften, sofern diese Körperschaften des öffentlichen Rechts sind. Die Förderung ist insbesondere an folgende Voraussetzungen geknüpft: Neben der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit muss der Verein mindestens 20 Mitglieder haben. Davon müssen mindestens fünf Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dem Verein als Mitglied angehören oder aber in dem Verein nachhaltig im Sinne des Vereinszwecks organisiert sein. Darüber hinaus muss mindestens ein Gruppenleiter eine aktuelle Qualifizierung im Bereich der Jugendarbeit nachweisen, bestenfalls über die Juleica. Diese Vorgehensweise soll einen gewissen Standard in Bezug auf die Ausbildung der Betreuer sicherstellen. Die Frist läuft bis zum 1. März. Dem Antrag sind die Mitgliederbestände zum 1. Januar 2024 zugrunde zu legen. Alle Unterlagen sind im Internet auf der städtischen Homepage unter Bürgerservice/Service-Portal/Formulare/Antrag Zuwendung Jugendarbeit zu finden.

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