Sturmhaube, Schlagstock, Messer: 32-jähriger Kolbermoorer rastet aus

von Redaktion

Tür zur Wohnung der Ex-Freundin eingetreten – Polizei trifft noch rechtzeitig ein – Prozess am Landgericht Traunstein

Kolbermoor – Gegenüber seiner Ex-Partnerin und Polizeibeamten rastete ein 32-jähriger Mann in einer Wohnung in Kolbermoor völlig aus. Jetzt läuft gegen ihn ein Sicherungsverfahren vor der Sechsten Strafkammer am Landgericht Traunstein mit der Vorsitzenden Richterin Christina Braune. Bestraft werden kann der Beschuldigte ob der ihm vorgeworfenen verschiedenen Straftaten nicht. Es geht vor Gericht vor allem darum, ob seine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet wird. Nach einer ersten Verhandlung wird das Verfahren am Montag, 29. Januar, fortgesetzt.

Täter ist offenbar
psychisch krank

Beim Beschuldigten handelt es sich offenbar um einen psychisch kranken Menschen. Der 32-Jährige beteuerte zu den Vorwürfen von Staatsanwalt Dirk Dombrowski, er habe niemanden verletzen und auch niemandem etwas Schlimmes antun wollen. Er habe vor einer Reise in die Türkei lediglich mit seinen Kindern sprechen wollen.

Der Beschuldigte war am 19. März 2023 nach einem vorherigen Anruf gegen 18.40 Uhr bei seiner früheren Lebensgefährtin aufgekreuzt. Sie lebte mit den gemeinsamen Kindern im ersten Stock des Hauses. Er klingelte Sturm, aber niemand öffnete. „Da bin ich durch die Tür gegangen“, schilderte der 32-Jährige vor Gericht. Mit diesen Worten umschrieb er, dass er die Tür voller Wucht eingetreten hatte. Der Sachschaden: 1000 Euro.

Er hält sich für den
„König von Bayern“

Der Mann behauptete, er habe „Wohnrecht bis zu seinem Ableben“ in der Wohnung, die ihm als Erziehungsberechtigtem einer minderjährigen Tochter zur Hälfte gehöre. Das bezweifelte die Vorsitzende Richterin. Vor Gericht wurde der Ausraster des 32-Jährigen ausführlich beschrieben. Er suchte in der Wohnung nach seiner früheren Freundin, die sich aus Angst im Bad eingeschlossen hatte. Seiner Ex-Schwiegermutter schrie er entgegen: „Ich bin der König von Bayern. Mir hat keiner was zu sagen.“

Zu einem gewaltsamen Übergriff kam es zum Glück nicht, weil die von der Ex-Partnerin gerufene Polizei rechtzeitig eintraf. Wie sich zeigte, hatte der Beschuldigte in seinem Rucksack einen Teleskopschlagstock, eine Sturmhaube mit Augenschlitzen, ein Werkzeugset zum Öffnen von Türen, Quarzsandhandschuhe und ein Taschenmesser. Zum Teleskopschlagstock erklärte er vor Gericht: „Der lag noch in der Wohnung. Ich wollte ihn mit zu mir nach Hause nehmen.“ Auch für die übrigen Dinge fand er harmlose Erklärungen: Das Werkzeug beispielsweise benötige er angeblich für ein Motorrad, obwohl er selbst keines besitzt.

Den Polizeibeamten wollte er damals keinen Ausweis zeigen, sondern „jetzt gehen“. Zur Feststellung der Identität sprachen die Polizisten daraufhin die vorläufige Festnahme aus. Eine Beamtin wollte nach seinem Rucksack fassen. Da ergriff der 32-Jährige die Flucht.

Heftiger Widerstand
gegen Polizeibeamte

Einer der Uniformierten holte ihn ein und hielt ihn fest. Dabei schlug der Beschuldigte wild um sich. Als er zu Boden gebracht und gefesselt werden sollte, leistete er heftigen Widerstand. Einer Polizistin gelang es, ihm an einer Hand die Handschellen zu befestigen. Mit der Stahlfessel am Gelenk schlug der 32-Jährige weiter um sich. Glücklicherweise traf er niemanden. Erst mithilfe von drei weiteren Kollegen konnte der tobende Mann fixiert werden. Durch die Gegenwehr des 32-Jährigen trug eine Beamtin Verletzungen und Schmerzen davon.

Wirre Ansichten des
„Herrschers der Welt“

Der Beschuldigte, der von Rechtsanwalt Harald Baumgärtl aus Rosenheim verteidigt wird, äußerte vor Gericht immer wieder wirre Ansichten und Verdächtigungen – zum Beispiel gegenüber der Polizei, der er „Manieren beibringen werde“. Er fühlte sich als „Herrscher der Welt“ und betonte, dass „einzig er wisse, was richtig sei“. Dass in der Wohnung alles ganz anders gelaufen sei als vor Gericht geschildert, könnten mehrere Personen bezeugen. Auch für diverse verbal oder körperlich gewalttätige Vorfälle in der Vergangenheit fand er seine „eigene Wahrheit“, wie die Vorsitzende Richterin Christina Braune anmerkte. Zur psychischen Verfassung und der Schuldfähigkeit des 32-Jährigen wird Dr. Josef Eberl vom Bezirksklinikum in Gabersee im Lauf der Verhandlung am 29. Januar ein psychiatrisches Gutachten vorstellen.

Monika Kretzmer-Diepold

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