Kolbermoor – Ein ob seiner psychischen Erkrankung schuldunfähiger Mann wurde jetzt zur Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik verurteilt. Der 32-jährige hatte in Kolbermoor die Wohnungstür seiner Ex-Lebensgefährtin einfach eingetreten, weil sie ihm aus Angst nicht geöffnet hatte. Als die Polizei kam, leistete der 32-Jährige massiven Widerstand. Die Sechste Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzender Richterin Christina Braune ordnete jetzt die Unterbringung in einer psychiatrischen Fachklinik an. Wie lange die Maßregel dauert, hängt von der Mitwirkung des Beschuldigten ab, dessen Zustand sich aufgrund medikamentöser Behandlung nach den Worten eines Gutachters schon etwas, aber nicht ausreichend gebessert habe.
Gewalt gegen Tür
und Polizeibeamte
Wie berichtet, war der Beschuldigte am 19. März 2023 gegen 18.40 Uhr an der Adresse seiner früheren Partnerin und der beiden gemeinsamen Kinder aufgekreuzt. Als auf sein Klingeln niemand öffnete, trat er zu und richtete dabei einen Sachschaden in Höhe von circa 1000 Euro an. Die Frau hatte große Angst und schloss sich im Bad ein. Ihre im Erdgeschoss wohnende Mutter wollte der Tochter zu Hilfe kommen und stellte sich dem 32-Jährigen in den Weg. Dieser rief ihr zu, er sei der „König von Bayern“, dem niemand etwas zu sagen habe.
Unmittelbar vor einem gewaltsamen Übergriff auf die Mutter traf die Polizei ein, die die im Bad verbarrikadierte Frau kurz zuvor gerufen hatte. Die beiden Polizeibeamten erklärten dem aufsässigen Mann, der sich nicht ausweisen wollte, die vorläufige Festnahme zur Feststellung der Identität. Nach einem misslungenen Fluchtversuch schlug er wild um sich. Mit einer von der Polizei einseitig schon angelegten Handfessel versuchte er, die Beamten zu schlagen. Glücklicherweise verfehlte der 32-Jährige sein Ziel. Drei weitere Polizisten waren nötig, um den Mann außer Gefecht zu setzen. Bei der Auseinandersetzung trug eine Beamtin leichte Knieverletzungen und Schmerzen davon.
Nach der Festnahme fanden die Beamten im Rucksack des Mannes einen Teleskopschlagstock, eine Sturmhaube mit Augenschlitzen, ein Werkzeugset zum Öffnen von Türen, Quarzsandhandschuhe und ein Taschenmesser. Dr. Josef Eberl von der Klinik für Forensische Psychiatrie vom kbo-Inn-Salzach-Klinikum in Gabersee, fungierte als psychiatrischer Sachverständiger. Er attestierte dem 32-Jährigen, dass bei ihm alle Voraussetzungen für eine Unterbringung erfüllt seien. Die Wahrscheinlichkeit für weitere erhebliche Straftaten sei hoch.
Auf Nachfrage des Beisitzenden Richters Dr. Florian Richter bezog Dr. Eberl zu allen Kriterien einzeln Stellung, die der Bundesgerichtshof für eine Unterbringung fordert. In der Frage der Notwendigkeit einer Unterbringung herrschte in den Plädoyers und im Urteil Einigkeit.
Staatsanwalt Dirk Dombrowski sprach von einem „durchdachten Wahngebäude“ des Beschuldigten. Letztlich unterstehe nach Vorstellung des 32-Jährigen alles seinem Willen. Werde die Krankheit nicht behandelt, seien weitere Gewalttaten zu befürchten.
Medikamente
nimmt er nicht ein
Die in einem akuten Krankheitsschub verwirklichten Straftaten seien „nahe an der Grenze zur Erheblichkeit“, betonte Verteidiger Harald Baumgärtl. Für einen Therapieerfolg mangle es seinem Mandanten aber noch an der Krankheitseinsicht. Derzeit nehme er nach eigenen Worten die unverzichtbar notwendigen Medikamente nicht ein.
Im Urteil hob Vorsitzende Richterin Christina Braune heraus, dass der Sachverhalt dem der Antragsschrift der Staatsanwaltschaft entspreche. Entscheidend für die Unterbringung seien die Rechtswidrigkeiten. „Wenn man eine Wohnungstür samt Rahmen eindrischt, hat das den Charakter einer erheblichen Straftat“, führte sie aus.
Gleiches gelte für die weiteren Delikte, zum Beispiel das Schlagen mit einer Stahlfessel am Armgelenk und den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. In den Jahren 2022 und 2023 habe der 32-Jährige zudem Verkehrsteilnehmer abgedrängt und einer Frau mit Kindern im Fahrzeug einen Faustschlag gegen den Hinterkopf versetzt.
Unbehandelt sei damit zu rechnen, dass der Beschuldigte weitere Straftaten verübe – durch mögliche Aggressionstaten und den Einsatz gefährlicher Mittel. Der Beschuldigte habe den Anspruch, allein zu herrschen und niemandem zu gehorchen. Ohne entsprechende Behandlung sei er für die Allgemeinheit gefährlich, so die Vorsitzende Richterin.