Kolbermoor – Die Erklärung der 29-Jährigen für den Vorfall erstaunte die Richterin ebenso wie den Staatsanwalt. Angeblich hatte sie damals zwei Bekannten aus dem Rosenheimer Salinpark, von denen sie aber nur den „Spitznamen“ wisse, geklagt, dass sie keine Geschenke, Spielsachen für ihre Kinder kaufen könne. Ihr Einkommen bezog und bezieht sie vom Jobcenter. Einer der Bekannten habe ihr erklärt, er könne für sie Bestellungen aufgeben, sie müsse die Lieferungen dann an ihn bezahlen. Das habe sie in Raten tatsächlich getan.
„Aus allen
Wolken gefallen“
Deshalb sei sie aus allen Wolken gefallen, als sie von der Polizei beschuldigt worden sei, wegen dieser Bestellungen einen Betrug begangen zu haben.
Vor Gericht schilderte die Frau, dass sie dem Mann auch nach dem Vorwurf durch die Polizei noch eine letzte Rate aus „dessen Bestellung“ habe übergeben wollen. Diesen habe sie zum einen zufällig getroffen, zum anderen hätte sie das Geld für eine letzte Rate dabeigehabt. Dass sie ihm gleichzeitig Vorhaltungen machen wollte, weil die Polizei sie des Betruges beschuldigt hatte, warf Zweifel auf. „Ich bin halt blöd“, antwortete sie daraufhin.
Auf Nachfrage des Gerichtes, warum sie die Spielwaren nicht in einem Geschäft gekauft habe, wo sie doch ohnehin den Preis in Raten an den Mann bezahlt hatte, meinte sie: „Daran hab ich gar nicht gedacht.“
Zwischenzeitig hat sie die Schulden bei der Versandfirma bis auf eine Rest-Rate abbezahlt. Entsprechende Nachweise legte sie dem Gericht vor. „Ja, nun hab ich die Sachen quasi doppelt bezahlt.“ Der Staatsanwalt vermochte der Geschichte, wie sie von der einschlägig vorbestraften Angeklagten vorgetragen wurde, nicht zu glauben. Er hielt dies für eine Schutzbehauptung, noch dazu schlechte. Er beantragte in seinem Schlussvortrag, die Frau zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 15 Euro zu verurteilen. Dabei hielt er ihr zu Gute, dass sie den Schaden inzwischen fast wieder gut gemacht habe. Die Angeklagte bat vor allem darum, nicht ins Gefängnis zu müssen, weil sie ein Kind zuhause habe. Zwei weitere Kinder von ihr seien bei Pflegeeltern.
Das Gericht verurteilte die 29-Jährige zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro – ihre Geschichte sei schlichtweg unglaubhaft und lebensfremd. Die Strafe könne sie auf Antrag bei der Staatsanwaltschaft in Raten bezahlen.