Kolbermoor – In Bezug auf die anstehende Europawahl weist die Stadt Kolbermoor auf folgende Bekanntmachung hin: 1. Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz, insbesondere der Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen unter anderem bei Wahlen und Abstimmungen; 2. Bekanntmachen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen; 3. Wahlbekanntmachungen zur Europawahl, ab Montag, 27. Mai. Die Bekanntmachungen sind im öffentlichen Aushang der Stadt Kolbermoor (EG) einzusehen.