Bruckmühl/Kolbermoor/Bad Aibling/Rosenheim – Aus der JVA Landshut vorgeführt wurde der 44-jährige Handwerker, der wohl zum 18. Mal als Angeklagter vor Gericht stand. Seit über 20 Jahren muss er sich immer wieder aus den verschiedensten Gründen vor einem Gericht verantworten. Insgesamt acht Jahre hat er bereits in Haft verbracht. Zumeist wegen verbotener Drogen, aber auch Diebstahl und Körperverletzung gehören zu seinen Missetaten.
In Kolbermoor und
Bruckmühl aktiv
Dieses Mal hatte er im Juni und Juli vergangenen Jahres in Bruckmühl und Kolbermoor einige Pkw aufgebrochen, um Geld oder Wertgegenstände zu erbeuten. Dabei war ihm das nur einmal mit 30 Euro aus dem Handschuhfach gelungen. Ansonsten richtete er „nur“ einiges an Sachschaden an. Ein anderes Mal habe er, so die Staatsanwaltschaft, aus einer Garage eine Schlagbohrmaschine entwendet.
Als er sich nach Feierabend stark betrunken am Bahnhof in Bad Aibling auf den Weg nach Bruckmühl machen wollte, benachrichtigte sein Freund und Kollege die Polizei, weil er befürchtete, dass der Mann in seinem Rausch zu Schaden kommen könne. Die Polizeistreife traf ihn am Bahnhof auch an und forderte ihn auf, seine angetrunkene Bierflasche wegzulegen und so seine Bahnfahrt nach Hause anzutreten. Doch der Mann verweigerte diese Aufforderung und begann mit den Beamten einen derart aggressiven Streit, dass diese sich gezwungen sahen, ihn festzunehmen und zur Ausnüchterung zur Polizeiinspektion mitzunehmen. Dagegen sperrte sich der Betrunkene heftig und mit wüsten Beleidigungen.
„Jedes Mal
volltrunken gewesen“
Vor dem Schöffengericht in Rosenheim vermochte er sich kaum an eines dieser Vergehen zu erinnern. Wobei er die Vorwürfe keineswegs bestritt. Doch jedes Mal sei er volltrunken gewesen und könne sich deshalb nicht erinnern. Ein Bestreiten wäre aber auch sinnlos gewesen, hatte man doch an allen aufgebrochenen Fahrzeugen seine DNA gefunden. Lediglich den Diebstahl aus der Garage bestritt er.
Tatsächlich war er von dem Hauseigentümer gegen 22.30 Uhr beim Verlassen der Garage angetroffen worden. Zwar hatte der Angeklagte dabei kein Diebesgut an sich, habe aber für seine Anwesenheit lediglich eine fadenscheinige Ausrede gehabt. Tags darauf vermisste der Hausbesitzer tatsächlich die besagte Bohrmaschine.
Er traf kurze Zeit darauf den Angeklagten auf der Straße an und stellte diesen zur Rede. Der bestritt den Diebstahl, erklärte dem Bestohlenen aber, er könne sich vorstellen, wo das Gerät sei. Tags darauf brachte er dem Mann diese Bohrmaschine tatsächlich zurück. Vor Gericht erklärte er, er kenne den Dieb, habe das Gerät zurückgefordert, und um keine Probleme zu bekommen, das Ding zurückgebracht. Die Vorsitzende Richterin Isabella Hubert erklärte diese Version für eine unglaubwürdige Schutzbehauptung: „Sie müssen uns schon für sehr dumm halten, wenn wir so eine Räuberpistole glauben sollen.“
Bereits viele
Therapien besucht
Der forensisch psychiatrische Gutachter Dr. Josef Eberl aus dem Inn-Salzach-Klinikum bestätigte anhand der Zeugenaussagen und des gemessenen Atemalkoholgehalts, dass der Angeklagte in den meisten Fällen sicherlich nur eingeschränkt schuldfähig gewesen sei. Allerdings hielt er, angesichts der vielen bereits vorgenommenen Therapien, eine weitere Therapie im Maßregelvollzug gemäß Paragraf 64 Strafgesetzbuch für wenig erfolgversprechend und lehnte es ab, eine solche zu befürworten.
Zwar bemühte sich der Verteidiger Dr. Markus Frank, den Gutachter umzustimmen. Jedoch belegte dieser, dass das Ziel einer solchen Therapie, nämlich drogenfrei zu leben, nicht tatsächlich die Absicht des Angeklagten sei.
Staatsanwalt spricht
von Berufskriminellem
Der Staatsanwalt beantragte deshalb in seinem Schlussvortrag, den Angeklagten, der nicht nur über eine lange Vorstrafenliste verfüge, sondern diese Taten auch noch unter offener Bewährung begangen habe, eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und zwei Monaten. Es sei dieser ein Berufskrimineller, vor dem die Gesellschaft geschützt werden müsse.
Der Strafverteidiger Rechtsanwalt Andreas Leicher unterstrich, dass sein Mandant in allen Fällen nicht Herr seiner Sinne gewesen sei, also habe eine entsprechende Strafrahmenverschiebung zu erfolgen. Im Falle der entwendeten Bohrmaschine gäbe es zumindest erhebliche Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten, sodass er bei diesem Vorwurf freizusprechen sei.
Wunsch nach Therapie
im Maßregelvollzug
Der Verteidiger Dr. Frank bekräftigte nochmals, dass es sich bei dem Mandanten um einen drogen- und alkoholkranken Mann handle, der hauptsächlich der Heilung bedürfe. Deshalb werde er – entgegen den Empfehlungen des Gutachters – eine Therapie im Maßregelvollzug beantragen. Beide hielten eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten für angemessen und ausreichend.
Das Schöffengericht verhängte eine Haft von zwei Jahren und neun Monaten. Das Gericht hielt alle Vorwürfe der Staatsanwaltschaft für bewiesen. „Sie sind fraglos krank, im Sinne der Abhängigkeit von Drogen und Alkohol“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung, „jedoch kann keine Krankheit das Begehen von Straftaten entschuldigen.“ Des Weiteren habe er bewiesen, dass jedwede Therapie ihn nicht auf Dauer von Drogen und Alkohol zu befreien vermag.
Er sei gewissermaßen „austherapiert“, weshalb man dem Steuerzahler die hohen Kosten einer weiteren Maßregeltherapie nicht aufbürden dürfe.