Kolbermoor – Die Frage nach der Legalisierung von Cannabis „Kiffen jetzt bald alle?“ konnten die Teilnehmer am Ende eines Vortrags im evangelischen Gemeindehaus mit einem eindeutigen „Nein!“ beantworten. Organisiert wurde die Veranstaltung von Agathe Lehle, Sprecherin von „afa Kolbermoor“. Ausführliche Informationen mit fundiertem Wissen lieferte Adeline Heinz, Sozialpädagogin und Jugenddrogenbeauftragte von „Neon – Prävention und Suchthilfe“ Rosenheim.
Einstiegsdrogen sind Alkohol und Tabak
Seit dem 1. April dieses Jahres sind Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in Deutschland legal. Das neue Cannabisgesetz (CanG) sorgt bei vielen Eltern für Unsicherheiten und wirft Fragen auf, ob dadurch vermehrt auch Jugendliche zur Droge Cannabis greifen könnten. Suchtmittel sind in der Gesellschaft allgegenwärtig. Unangefochten belegen Alkohol und Tabak als Einstiegsdrogen den ersten Platz. Dahinter folgt Cannabis, das vermischt mit Tabak, in Wasserpfeifen, besser bekannt als „Bong“, in Nahrungsmitteln oder Ölen oder mit elektrischen Erhitzern, sogenannten Vaporizern, konsumiert werden kann. Für eine berauschende Wirkung sorgen getrocknete Cannabispollen.
Die Motive zum Gebrauch von psychoaktiven Substanzen sind unterschiedlich und spiegeln sich in vielen herausfordernden Alltagssituationen wider: Depressionen bei Jugendlichen, Angebereien in einer Gruppe, Spaß haben, Stress und andere Lebenslagen. Das Cannabisgesetz, kurz CanG, regelt derzeit den Eigenanbau sowie den Umgang in den Cannabis-Clubs. Die Vorgaben regeln das Anbauprozedere, Abstände zu sozialkritischen Bereichen und öffentlichen Einrichtungen, Schulungen, Aussagen über Schwarzmarktpraktiken und Verschreibungen.
Problematisch seien der Referentin zufolge „E-Rezepte“. Fachgeschäfte, auch mit Blick auf die Gefahr von gestrecktem Cannabis, gibt es derzeit nicht.
In Bayern ist am 1. August 2024 das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz in Kraft getreten. Es verschärft unter anderem das Rauchverbot und die Bestimmungen für Raucherräume. Anwendungsbereiche sind Bier-, Wein- und Festzelte sowie Festhallen, Schank- und Speisewirtschaften, unabhängig davon, ob sie vorübergehend oder dauerhaft betrieben werden.
Erlaubt ist der Anbau von maximal drei Pflanzen in der eigenen Wohnung sowie unter Beachtung von Besonderheiten im eigenen Garten.
Konzentration
wird eingeschränkt
Cannabis zählt zwar nicht zur Einstiegsdroge, macht aber in Abhängigkeit vom Einstiegsalter und regelmäßigem Genussverhalten ebenfalls süchtig. Als Genussmittel gilt Cannabis, wenn es nicht regelmäßig, nicht in hohen Dosen oder in Mischformen konsumiert wird. Allerdings schränkt es die Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit ein. Nach dem Konsum ist eine zwölfstündige Erholungsphase einzuplanen.
Eltern sollten bei Kindern und Jugendlichen auf ungewohnte Erkennungsmerkmale in Folge von Cannabisgenuss achten. Zu den Auffälligkeiten können gerötete Augen, trockener Mund, verplanter Eindruck, massive persönliche Veränderungen, verschlechternde Leistungen oder auch neue Freundeskreise mit Verdacht auf Drogenkonsum zählen. Das Fazit am Ende der Veranstaltung lautete dann auch: Cannabis ist eine Droge, deren Konsum die Gesundheit gefährdet.