Kolbermoor – Bei einer Veranstaltung der Grünen, Ortsverband Kolbermoor, beim Brückenwirt wurde die Novelle der Straßenverkehrsordnung vom Juli 2024 intensiv diskutiert. Stadträtin Andrea Rosner präsentierte eine tiefgehende Analyse der historischen Entwicklungen der Verkehrsplanung in Deutschland. Sie erläuterte, dass bereits die ersten Gesetze zum Straßenverkehr aus dem Jahr 1914 den motorisierten Verkehr als „fließenden Verkehr“ priorisierten. Diese Grundsatzentscheidung habe bis heute Auswirkungen, da Maßnahmen wie die Einführung von Zebrastreifen oder Tempo-30-Zonen durch komplizierte Vorschriften erschwert werden, um den Autoverkehr nicht zu behindern. Anpassungen sind lediglich bei einer „qualifizierten Gefahrenlage“ möglich, die in der Regel durch Unfallzahlen belegt werden muss.
Rosner führte konkrete Beispiele aus Kolbermoor an, wie die oft gewünschte Querung der Brückenstraße, die jedoch aufgrund hoher Gefahrenpotenziale kaum genutzt wird. Eine reine Zählung der Nutzer erlaube hier keine realistische Bedarfsermittlung. An anderer Stelle, wie an der Kirche/Spinnereihof, gibt es trotz 100 Querungen pro Stunde nur eine Querungshilfe. Zebrastreifen würden hier besonders Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderung mehr Sicherheit bieten.
Auch der Schulweg über die Fußgängerbrücke am Danielspark zur Hauptschule benötigt dringend eine markierte Querungshilfe an der Unteren Mangfallstraße. Ein Hoffnungsschimmer ist die Reform des Straßenverkehrsgesetzes seit Juli 2024. Laut Paragraf 45, Absatz 7, können Kommunen nun verstärkt Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ergreifen. Besonders der Schutz von Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderung rückt dabei in den Vordergrund. Tempo-30-Zonen können künftig vor Schulen, Kindergärten, Pflegeheimen, Krankenhäusern und auf Schulwegen leichter angeordnet werden.
Auch für den Radverkehr ergeben sich neue Möglichkeiten: Auf der Aiblinger Straße könnte Tempo 30 für eine sicherere Nutzung durch Radfahrer sorgen, wo aktuell der Platz für einen Radweg fehlt. Darüber hinaus werden auch Klimaschutz, Gesundheitsschutz und eine nachhaltige Stadtentwicklung als legitime Gründe für verkehrspolitische Maßnahmen anerkannt.
Sicherere Schulwege könnten die Gesundheit der Kinder fördern und den Autoverkehr verringern. Ebenso könnten durch weniger Flächenversiegelung die Auswirkungen des Klimawandels gemindert werden. Mehr Grünflächen, Parks und strengere Regelungen für das Anwohnerparken sowie höhere Parkgebühren bieten weitere Ansätze zur Verbesserung des städtischen Lebensraums.
Abschließend merkte Andrea Rosner an, dass diese neuen Möglichkeiten ein Angebot darstellen, das erst in der Praxis umgesetzt werden müsse: „Das Gesetz muss mit Leben gefüllt werden. Aber in Zusammenarbeit mit der Verwaltung, dem Stadtrat und den Bürgern kann sich viel bewegen.“ Die anschließende Diskussion zeigte, dass sich viele Teilnehmer mehr Engagement für Fußgänger wünschen, da der Autoverkehr zunehmend als bedrohlich und aggressiv wahrgenommen wird. Die zahlreichen Besucher äußerten ihren Wunsch nach schnellen Verbesserungen, besonders im Hinblick auf das neue Straßenverkehrsgesetz.
Zum Abschluss hob Else Huber hervor, dass man mit Stadtratsgremien und Mobilitätsbeauftragten in Zukunft mehr erreichen könne. Nicht unerwähnt bleiben soll, dass der neue Zebrastreifen am Bahnhof bereits eine echte Verbesserung für Schüler und andere Bahnreisende darstellt. Re