Leserforum

Müllabladeplatz statt Wald

von Redaktion

Zum Artikel „Rinderweide statt Radlweg“ (Lokalteil):

Der Rad- und Fußgängerweg, von dem hier die Rede ist, ist eine ganz normale Forststraße. Dass diese Forststraße auch Fußgänger und Radfahrer benutzen dürfen, ist kein besonderes Zugeständnis eines Waldbesitzers. Das ist das Betretungsrecht für Waldflächen, das für Fußgänger ohnehin überall im Wald und für Fahrradfahrer auf befestigten Wegen gilt. Eine erweiterte Verkehrssicherungspflicht besteht deshalb nicht.

Der „Humushügel“ ist eine illegale Grüngutabfalldeponie. Nicht auf „wenigen“ Quadratmetern, und nicht 1,5 Meter hoch. Ein Vielfaches davon. Das ist, schlicht und einfach, unerlaubte Abfallbeseitigung. Im großen Maßstab. Das mit den „Ringelnattern und Blindschleichen“ ist völliger Unsinn. Ich glaube auch nicht, dass es dem Waldbesitzer hier auch nur im Geringsten um Naturschutz geht. Das Roden einer Waldfläche, um darauf dann großflächig Bauschutt zu entsorgen, ist nicht gerade eine Naturschutzmaßnahme. Die Bau- und waldrechtlichen Vorschriften, gegen die hier verstoßen wurde, gibt es aus gutem Grund. Und der „Heustadel“ hat eher die Ausmaße einer kleinen Lagerhalle. Fast alle Waldbesitzer hier bewirtschaften ihren Wald so, wie es sich gehört, denn sie wissen, wie wichtig unsere Wälder sind. Und wir hier, im Landkreis Rosenheim, haben das Privileg, noch recht intakte Wälder zu haben, aufgrund des Klimas, das ist nicht mehr überall in Deutschland so. Umso bedauerlicher, wenn es auch hier vereinzelt Waldbesitzer gibt, denen die Gewinnmaximierung ihres Gewerbebetriebes wichtiger ist als die Verantwortung, die sie als Waldbesitzer haben. Und die glauben, dass Vorschriften, Gebote und Verbote für alle anderen gelten, aber nicht für sie.

Wir sollten unserem Landratsamt dankbar sein dafür, dass hier eine Grenze aufgezeigt wird.

Ernst Steffan

Kolbermoor

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