Kolbermoor lädt zur Bürgerversammlung

von Redaktion

Am Montag, 18. November, um 19.30 Uhr – Anträge der Bürger möglich

Kolbermoor – Die Bürgerversammlung gilt als eine wichtige Möglichkeit für Bürger, ihre Anliegen und Wünsche über gemeindliche Angelegenheiten kundzutun.

Laut dem Artikel 18 der Gemeindeordnung (GO) des Freistaats Bayerns ist der Erste Bürgermeister mindestens einmal im Jahr dazu verpflichtet, eine Bürgerversammlung einzuberufen.

Sie dient der Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten. Die Bürgerversammlung 2024 für die Stadt Kolbermoor findet am Montag, 18. November, um 19.30 Uhr im Mareissaal statt.

Auf der Tagesordnung stehen zahlreiche Punkte. Dazu gehören der Bericht des Bürgermeisters, die Überreichung der Urkunde zur Rezertifizierung zur „Fairtrade Stadt Kolbermoor“, der Kurzvortrag vom Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (ALEF) Traunstein zum Thema Moschusbockkäfer, diverse Anträge sowie die darauffolgende Aussprache. Laut Angaben der Stadt können von den Bürgern Anträge, die in der Bürgerversammlung besprochen werden sollen, nun gestellt werden.

Diese müssen spätestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bei der Stadtverwaltung im Hauptamt eingereicht werden. Die Antragsteller müssen ihr Anliegen auf der Bürgerversammlung nochmal mündlich vorstellen. Eingeladen und redeberechtigt sind alle Gemeindeangehörigen der Stadt Kolbermoor.

Stimmberechtigt hingegen sind lediglich die Bürger der Stadt Kolbermoor. Diese sind nach Artikel 18 der Bayerischen Gemeindeordnung deutsche Staatsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, ihren Hauptwohnsitz seit mindestens zwei Monaten in Kolbermoor haben und nicht nach Artikel 2 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

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