Kolbermoor – Diesen vor zwei Jahren eingeschlagenen Weg geht Kolbermoor weiter: Seit 2022 als „Fairtrade-Stadt“ zertifiziert, gelang es ihr durch die Arbeit der eigens gegründeten Lenkungsgruppe und deren Mitstreitern, den Titel heuer zu erneuern. Die Urkunde und Bestätigung der Rezertifizierung überreichte Bürgermeister Peter Kloo jetzt an die Sprecherin der Lenkungsgruppe Sabine Balletshofer-Wimmer.
Als 233. Fairtrade-Stadt Bayerns erhielt Kolbermoor den Titel im Oktober 2022 offiziell. Damit verpflichtete sich die Kommune, die Ziele des fairen Handels zu unterstützen und selbst – wo immer möglich – auf Produkte mit dem „fairtrade“-Siegel zurückzugreifen.
Organisiert von der Lenkungsgruppe „fairtrade Kolbermoor“, in der viele gesellschaftliche Gruppen vertreten sind und aktiv mitmachen, soll der fairtrade-Gedanke in Kolbermoor kontinuierlich weiter verbreitet werden. „Dabei wird ein besonderes Augenmerk auf die Vermittlung des fairtrade-Gedankens an den Kolbermoorer Schulen und Kindergärten gelegt“, betont Balletshofer-Wimmer, die sich von Anfang an in diesem Projekt engagiert. Auch zahlreiche lokale Firmen seien miteingebunden. Regelmäßig wird außerdem bei örtlichen Veranstaltungen für die „fairtrade“-Idee geworben und über die lokalen und regionalen Aktivitäten informiert.
Der Titel Fairtrade-Town wird im Rahmen der gleichnamigen Kampagne jeweils für zwei Jahre vergeben. Denn: Die Auszeichnung zur Fairtrade-Town ist laut den Verantwortlichen nicht das Ziel, sondern vielmehr der Startschuss für viele weitere Projekte in den Kommunen. Um die Rezertifizierung nach zwei Jahren zu erlangen, ist ein Nachweis erforderlich, dass die verschiedensten Kriterien erfüllt wurden. Dazu gilt es für die Steuerungsgruppe, eine ganze Liste an Fragen zu beantworten. Unter anderem, welche fair gehandelten Produkte in der kommunalen Verwaltung zum Einsatz kommen, zu welchen Themenbereichen die Steuerungsgruppe aktiv wird oder ob nach wie vor in lokalen Einzelhandelsgeschäften, bei Floristen sowie gastronomischen Betrieben wie Cafés und Restaurants mindestens zwei Produkte aus dem fairen Handel angeboten sowie auch in öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Vereinen und Kirchen verwendet werden.
Auch der Nachweis von entsprechender Öffentlichkeitsarbeit und eine Beschreibung von durchgeführten und geplanten Projekten müssen dazu eingereicht werden. el