Kolbermoor – Nicht zum ersten Mal stand ein rumänisch-serbischer Angeklagter aus Kolbermoor vor dem Gericht. Er hatte bereits mehrere Vorstrafen, auch wegen des nun erneut angeklagten Fahrens ohne Führerschein und dies unter Einfluss von Drogen. Davon waren bei der jüngsten Verhandlung vor dem Rosenheimer Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richterin Isabella Hubert noch restliche Geldstrafen offen.
Der 31-Jährige behauptete, zwar Drogenkonsument zu sein, keinesfalls aber habe er damit Handel getrieben. Diese Version geriet jedoch ins Wanken, als Chat-Texte aus seinem Handy verlesen wurden, in denen er einem Gläubiger anbot, 20 Gramm Kokain als Kompensation für seine Schulden zu liefern, die er damals offensichtlich nicht begleichen konnte. Aus einem anderen Zusammenhang wurde zudem deutlich, dass die Schulden des 31-Jährigen aus einer Drogenlieferung des Gläubigers herrührten und es sich bei diesen nicht – wie er behauptete – um Spielschulden handelte .
Dass die Erklärung des Angeklagten, er sei nur Konsument und kein Händler, unglaubwürdig sei, ging auch aus der Zeugenaussage des ermittelnden Beamten hervor. Dieser hielt zwar Chatausreden des Angeklagten gegenüber dessen Gläubiger für lächerlich, festigte dennoch die Überzeugung des Gerichtes, es handle sich hierbei fraglos um einen Zwist unter Drogendealern.
Davon zeigte sich auch die Staatsanwältin überzeugt. In ihrem Schlussvortrag erklärte sie, dass die benannten Schulden fraglos aus Drogengeschäften herrührten. Unter Auflösung und Einbeziehung der noch nicht gänzlich erledigten Vorverurteilungen beantragte sie zwei Bestrafungen. Dabei hielt sie zum einen 16 Monate und zum zweiten 6 Monate für angemessen. Weil bislang lediglich Geldstrafen verhängt worden waren, sei es möglich, diese Strafen zur Bewährung auszusetzen.
Der Verteidiger Rechtsanwalt Rafael Botor erklärte, dass ein Handeltreiben mit Drogen im Falle seines Mandanten keinesfalls gegeben sei. Es seien bei ihm von der Polizei keinerlei weitere Hinweise auf einen Drogenhandel gefunden worden. Somit wäre lediglich das Fahren ohne Führerschein zu bestrafen. Eine angemessene Geldstrafe sei hier eine angemessene Sanktion.
22 Monate
auf Bewährung
Dem wollte das Gericht nicht folgen. Aus dem Chat-Verkehr seien die Hinweise auf den Drogenhandel unübersehbar. Deshalb folgte es dem Antrag der Staatsanwaltschaft mit einer Strafe von 16 plus 6 Monaten Gefängnis und setzte diese bei einer Geldbuße von 3600 Euro zur Bewährung aus. Dieser Antrag sei ohnehin durchaus moderat gewesen.
Sofern der Mann noch einmal ohne Führerschein im Auto fahrend erwischt werde, so die Richterin, dürfte der neue Erwerb eines solchen in weiter Ferne liegen.