Ein „Ja“ wird immer wahrscheinlicher

von Redaktion

Landratsamt-Schreiben lässt klare Tendenz zur Flüchtlingsunterkunft erkennen

Kolbermoor – Kassiert das Landratsamt Rosenheim als Aufsichtsbehörde das „Nein“ des Kolbermoorer Bauausschusses zur geplanten Flüchtlingsunterkunft für 212 Personen an der Rosenheimer Straße? Eine endgültige Antwort gibt es auf diese Frage zwar noch nicht, dafür aber eine klare Tendenz: Denn in einem Schreiben an die Stadt hat die Aufsichtsbehörde deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht nichts gegen eine Genehmigung des Bauantrags für die Unterkunft spreche. Am Dienstag, 8. April, wird sich ab 18 Uhr nun erneut der Bauausschuss der Stadt Kolbermoor mit der Angelegenheit befassen.

Baurechtlich „alles
in Ordnung“?

„Das Landratsamt Rosenheim hat in einem Schreiben unsere Sicht der Dinge zur geplanten Flüchtlingsunterkunft zurückgewiesen“, bestätigt Christian
Poitsch, Leiter des Stadtmarketings und Sprecher der Kommune. „Letztlich teilt uns die Behörde darin mit, dass aus ihrer Sicht baurechtlich in puncto Bauantrag alles in Ordnung ist.“ Was allerdings noch keine Genehmigung des Bauantrags seitens der Aufsichtsbehörde bedeute, wie
Poitsch klarstellt. Denn nun habe wiederum die Stadt Kolbermoor Zeit, um zum Schreiben des Landratsamtes Stellung zu nehmen.

Im Ausschuss erneut
auf der Agenda

Daher wird das Thema nun auch erneut im Bauausschuss beraten werden. Auch wenn Poitsch nicht glaubt, „dass wir unserer bisherigen Einschätzung zum Bauvorhaben etwas hinzuzufügen haben“. Das müsse letztlich aber durch das Gremium entschieden werden. Dieter Kannengießer (Parteifreie Kolbermoor), Zweiter Bürgermeister der Stadt, teilt jedenfalls die Einschätzung des Stadtsprechers: „Ich glaube nicht, dass sich in der Ausschusssitzung an unserer bisherigen Auffassung etwas ändern wird.“

Die Entscheidung, die das Gremium in seiner Sitzung am 11. Februar getroffen hatte, fiel damals deutlich aus: Einstimmig lehnten die Ausschussmitglieder den Bauantrag des Bauwerbers, der Quartier Kolbermoor Projekt GmbH aus dem niederbayerischen Wörth an der Isar, ab. Das Gremium folgte damit dem Vorschlag der Stadtverwaltung, die „erhebliche Bedenken“ äußerte, „dass die geplante Nutzung mit den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse vereinbar ist“.

Die Mitglieder des Bauausschusses kritisierten vor allem die aus ihrer Sicht beengten Platzverhältnisse in der geplanten Flüchtlingsunterkunft. Laut Bauantrag würden dort jedem der 212 Flüchtlinge umgerechnet rund elf Quadratmeter Platz zur Verfügung stehen – gemeinschaftliche Aufenthaltsflächen eingerechnet. Weshalb Bürgermeister Peter Kloo (SPD) die Planungen unter anderem als „menschenunwürdig“ bezeichnete, Parteikollegin Dagmar Levin-Feltz den Bauantrag als „einfach nur dreckig und zu verurteilen“ wertete.

Aussagen, die das Landratsamt bereits kurz nach der Entscheidung des Bauausschusses gegenüber dem OVB zurückgewiesen hatte. Nun macht die Behörde nochmals deutlich, wie das Bauvorhaben seitens des Landratsamtes derzeit bewertet wird. „Mit Schreiben vom 19.03.2025 hat das Landratsamt Rosenheim der Stadt Kolbermoor mitgeteilt, dass es den beantragten Neubau einer Flüchtlingsunterkunft für genehmigungsfähig hält und beabsichtigt das verweigerte gemeindliche Einvernehmen im Rahmen der Baugenehmigung zu ersetzen“, teilte Behördensprecherin Sybille Gaßner-Nickl auf OVB-Anfrage mit.

Bevor das Landratsamt aber die Baugenehmigung für die Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße erteilt, muss der Stadt laut Gaßner-Nickl die Möglichkeit gegeben werden, erneut über den Bauantrag zu entscheiden. Als Frist hat die Aufsichtsbehörde den 21. April festgesetzt. Was passieren wird, wenn die Kommune den Bauantrag erneut ablehnt, macht Gaßner-Nickl aber bereits jetzt deutlich: „Sollte die Stadt Kolbermoor an der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens festhalten, beabsichtigt das Landratsamt Rosenheim dieses im Rahmen der Baugenehmigung zu ersetzen.“

Die Zeichen stehen derzeit also klar auf ein „Ja“ zum Bauantrag durch das Landratsamt Rosenheim. Im Falle dieser Entscheidung hatte die Stadt bereits angekündigt, die Möglichkeiten einer Klage prüfen zu lassen. „Der Klageweg steht natürlich weiterhin im Raum“, sagte Stadtsprecher Poitsch jetzt auf OVB-Anfrage, schränkte aber auch ein: „Wir werden natürlich mit einer Fachanwaltskanzlei, die auf diese Thematik spezialisiert ist, dann besprechen, wie sinnvoll dieser Weg dann wirklich ist.“

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