Wegen Drohung erneut vor Gericht

von Redaktion

19-jähriger Italiener entgeht Haftstrafe trotz offener Bewährung

Kolbermoor/Rosenheim – Weil er gemeinsam mit einem Bekannten im Juli 2024 in Kolbermoor einen Mann geschlagen haben soll, musste sich jetzt ein 19-jähriger Italiener vor dem Jugendschöffengericht in Rosenheim verantworten. Vor allem die abweichenden Aussagen der Zeugen machten es dem Gericht zunächst schwer, ein Urteil zu fällen. Im Juli 2024 war eine vierköpfige Personengruppe in einem Auto auf dem Weg zu einer polizeibekannten Dealerin nach Kolbermoor.

Widersprüchliche
Angaben

Ob diese dort auch angetroffen worden ist, darüber gab es ebenso widersprüchliche Angaben, wie zu anderen Details während des Verfahrens. Bekannt ist, dass der Wagen später in Kolbermoor angehalten wurde, weil einer der Insassen einen Passanten erkannt hatte, an dem er sich wohl rächen wollte.

Faustschlag und
Beleidigungen

Fest stand aufgrund des Eingeständnisses des Autofahrers auch, dass dieser ausgestiegen war und dem Tatopfer einen Faustschlag versetzt hatte. Ebenso fest stand jedoch auch, dass das Tatopfer von mehr als einem Faustschlag getroffen worden war. Daher musste sich ein anderer Insasse des Fahrzeugs, der 19-jährige Italiener, nun vor Gericht verantworten, da ihm die Staatsanwaltschaft vorwarf, ebenfalls auf das Opfer eingeschlagen oder eingetreten zu haben. Dieser ließ von seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, bestreiten, dass er sich an den Schlägen beteiligt hatte. Er räumte zwar ein, das Opfer beschimpft und beleidigt zu haben. Geschlagen oder getreten habe er den Mann aber nicht.

Das Opfer selbst konnte nicht mehr vor Gericht aussagen, da es zwischenzeitlich verstorben war. Bei den Aussagen der Zeugen wurde dann deutlich, dass es sich bei den Beteiligten an der Auseinandersetzung wohl um zwei Gruppen gehandelt hatte.

Die Aggression soll nach Angaben von Zeugen aus dem Dunstkreis um einen inzwischen inhaftierten gebürtigen Rosenheimer gekommen sein, der als Kopf einer kriminellen Drogen-Organisation gilt. Während die einen allerdings behaupteten, dieser wäre bei der Aktion dabei gewesen, wurde dies von dessen Gefolgsleuten heftig bestritten.

Über drei Verhandlungstage war das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur bemüht, Licht ins Dunkel dieser Angelegenheit zu bringen.

Letztlich ging es darum, die Aussagen auf deren Glaubwürdigkeit zu untersuchen. Letztlich ließ sich die Tatbeteiligung des 19-jährigen Italieners aber nicht zweifelsfrei nachweisen. Weil er aber eingestanden hatte, das Tatopfer zumindest bedroht zu haben, konnte man ihm ein Teilgeständnis zugutehalten.

Von Drogen muss
er die Finger lassen

Andererseits war er wegen einer ähnlichen Bedrohung bereits zu 16 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden und stand unter offener Bewährung. Noch am Tag der Tat hatte er sogar ein Anti-Aggressionstraining besucht.

Letztlich entschied das Gericht, die bestehende Verurteilung auf 24 Monate zu verlängern und die Strafe ein letztes Mal zur Bewährung auszusetzen. Dazu hat er allerdings 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und jeglichem Drogenmissbrauch zu entsagen, was mit Tests kontrolliert werden wird.

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