Kolbermoor – Im Juli 2024 waren vier Personen mit dem Auto auf dem Weg zu einer polizeibekannten Dealerin, die zwischenzeitlich verurteilt wurde, in Kolbermoor. Über die Tatsache, ob diese angetroffen wurde, gab es widersprüchliche Angaben, wie eigentlich während des gesamten Verfahrens. Bekannt ist, dass der Wagen später angehalten wurde, weil einer der Insassen einen Passanten erkannte, an dem er sich rächen wollte.
Opfer von
Faustschlägen
Der Fahrer des Autos gestand ein, dass dieser ausstieg und dem Tatopfer einen Faustschlag versetzte. Ebenso fest stand auch, dass das Tatopfer von mehr als dem eingestandenen Faustschlag getroffen worden war. Angeklagt war deshalb ein weiterer Passagier aus dem Fahrzeug, der laut Anklage ebenfalls auf das Tatopfer eingeschlagen oder auf ihn eingetreten hatte.
Dieser ließ von seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, allerdings bestreiten, dass er sich an den Schlägen beteiligt habe. Wohl hätte er das Opfer nur beschimpft und womöglich beleidigt. Bestritt aber, sich an Schlägen oder gar Tritten beteiligt zu haben. Nachdem das Tatopfer zwischenzeitlich an einer Überdosis verstorben war, kam es nun auf die Zeugenaussagen an.
Dabei wurde deutlich, dass es sich um zwei Gruppen handelte. Die Aggression kam aus dem Dunstkreis um einen inzwischen inhaftierten gebürtigen Rosenheimer, der als Kopf einer kriminellen Drogenorganisation gilt. Während die einen behaupteten, dieser wäre bei der Aktion dabei gewesen, wurde dies von dessen Gefolgsleuten heftig bestritten. Über drei Verhandlungstage war das Jugendschöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Hans-Peter Kuchenbaur bemüht, Licht in diese Affäre zu bringen. Letztlich ging es darum, die Aussagen auf deren Glaubwürdigkeit zu untersuchen. Dabei trieben Widersprüchlichkeiten, Erinnerungslücken und erkennbar dreiste Lügen fröhliche Urständ. Letztlich ließ sich die Tatbeteiligung des 19-jährigen Italieners nicht zweifelsfrei nachweisen. Weil er jedoch schlussendlich eingestand, das Tatopfer wirklich bedroht zu haben, konnte man ihm ein Teilgeständnis zugute halten.
Andererseits war er wegen einer ähnlichen Bedrohung bereits zu 16 Monaten Jugendstrafe verurteilt worden und stand unter offener Bewährung. Noch am Tag des Geschehens hatte er ein Anti-Aggressionstraining besucht – was offensichtlich nicht sehr erfolgreich gewesen war.
Drogenabstinenz
als Voraussetzung
So entschied das Gericht, die bestehende Verurteilung auf 24 Monate zu verlängern und die Strafe ein letztes Mal zur Bewährung auszusetzen. Dazu hat er 80 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten und jeglichem Drogenmissbrauch zu entsagen, was mit entsprechenden Tests kontrolliert wird. Bleibt zu hoffen, dass er dieses Mal die Bewährung samt Auflagen durchstehen wird, sonst – so drohte ihm Richter Kuchenbaur an – wird er umgehend hinter Gittern landen.