Kolbermoor – Seit Mitte Februar wurde einem Niederländer (35), der im Sommer 2023 bei einem Kolbermoorer Juwelier eingebrochen und dort Schmuck im Wert von 250000 Euro gestohlen haben soll, in Duisburg der Prozess gemacht. Dazu kommen zahlreiche weitere Straftaten, die ihm vorgeworfen werden. Etwa, dass er gemeinsam mit Komplizen mehrere Geldautomaten in Nordrhein-Westfalen gesprengt haben soll.
Prozess zog
sich unerwartet
in die Länge
Der Prozess zog sich unerwartet in die Länge. Denn eigentlich sollte bereits im März das Urteil gegen den Angeklagten verkündet werden. Doch daraus wurde zunächst nichts. „Die Beweisführung hat deutlich länger gedauert als zunächst erwartet“, teilte damals Landgericht-Sprecherin Lara Zwirnmann auf Anfrage des Mangfall-Boten mit. Daher habe das Gericht nun einen weiteren Prozesstermin angesetzt. Nach reichlich Verzögerung kam es nun zum Urteil.
Doch was war eigentlich passiert? Am Dienstag, 27. Juni 2023, wurde in den frühen Morgenstunden mithilfe eines Vorschlaghammers im Juwelier-Geschäft an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor eingebrochen. Entwendet wurden dort nach Angaben der Ermittlungsbehörden rund 300 Schmuckstücke im Gesamtwert von circa 250000 Euro. Einer der Täter soll damals der 35-Jährige gewesen sein. Das Fluchtfahrzeug, ein Motorroller, wurde anschließend im Mangfall-Kanal bei Rosenheim versenkt.
Später konnte die Polizei einen 35-jährigen Niederländer in Gewahrsam nehmen, der an der Tat in Kolbermoor beteiligt gewesen sein soll. Denn durch eine DNA-Spur durch eine blutende Verletzung, die sich der Niederländer bei dem Einbruchscoup zugezogen hatte, konnten die Ermittler schließlich Verbindungen zu den weiteren Taten in Nordrhein-Westfalen herstellen, für die sich der Angeklagte ebenfalls im Rahmen des Prozesses verantworten musste. Gemeinsam mit Komplizen soll der 35-Jährige nämlich auch für drei Sprengungen von Geldautomaten im Jahr 2020 in Krefeld, Mülheim an der Ruhr und Moers verantwortlich sein. Den Beuteschaden schätzten die Ermittler bei diesen drei Taten auf insgesamt fast 200000 Euro, den Sachschaden auf ebenfalls circa 200000 Euro.
Wie die Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) damals berichtete, hatte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis zu allen ihm vorgeworfenen Taten abgelegt. Zu den Mittätern und kriminellen Organisationsstrukturen, die die Ermittler hinter den Taten vermuten, schwieg sich der Mann allerdings aus.
Urteil am
Landgericht Duisburg fiel Ende April
Nun fiel das Urteil am 29. April, wie ein Sprecher des Landgerichts Duisburg auf Nachfrage des Mangfall-Boten mitteilte. Dabei gehe es unter anderem um das „Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in Tateinheit mit Diebstahl.“ In zwei Fällen seien Waffen genutzt worden, „in einem Fall in Tateinheit mit Urkundenfälschung sowie wegen Diebstahls mit Waffen“, so der Sprecher.
Unterm Strich steht nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und acht Monaten, wozu der Mann verurteilt wurde. Der bestehende Haftbefehl sei damit aufrechterhalten worden, erklärte der Gerichtssprecher. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.