Traunstein/Rosenheim – Um kiloweise Kokain drehte sich der Landgerichtsprozess gegen einen 36-jährigen serbischen Staatsangehörigen. Dank eines Rechtsgesprächs mit anschließendem Geständnis verhängte die Neunte Strafkammer mit Vorsitzender Richterin Barbara Miller gegen den Angeklagten „nur“ acht Jahre Freiheitsstrafe. Den Wertersatz nach dem Grundsatz „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“ berechnete das Gericht mit 530000 Euro.
Verurteilt wurde der 36-Jährige letztlich wegen 17 Fällen des Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie wegen vier Fällen der „Anstiftung zur Einfuhr“ von Drogen, ebenfalls in nicht geringer Menge. Die Anklageschrift von Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling hatte ursprünglich 29 Einzelkomplexe mit einem Schaden von knapp 769000 Euro enthalten. Ein Vorwurf mit allein 16,5 Kilogramm Kokain wurde im Rahmen der Verständigung ebenso wie weitere Fälle eingestellt – vor allem wegen des strafrechtlichen Gewichts der verbleibenden Taten.
Der 36-Jährige hatte in den Jahren 2020 und 2021 riesige Mengen an Kokain, aber auch an Marihuana ge- und verkauft. Außerdem hatte er für den Transport von Wien beziehungsweise von Holland nach Deutschland zusätzliche Kuriere angeheuert. Die Geschäfte wurden zumeist in München abgewickelt. Unter anderem hatte der Serbe Abnehmer in Rosenheim beliefert. Die Hauptverhandlung war von der Neunten Strafkammer zunächst auf sieben Tage terminiert worden. Bereits am ersten Tag zeichnete sich zwischen den Verteidigern aus München und Regensburg sowie der Staatsanwaltschaft und dem Gericht eine mögliche Einigung zur Höhe der Strafe unter Voraussetzung eines „werthaltigen“ Geständnisses ab.
Gericht sieht Grund für Strafminderung
Dafür sollte die Freiheitsstrafe nach Vorschlag der Kammer zwischen siebeneinhalb Jahren und acht Jahren drei Monaten Haft liegen. In den Plädoyers ging Oberstaatsanwalt Dr. Martin Freudling an die Obergrenze des Korridors. Die Verteidiger traten für eine Strafe am unteren Rand der Spanne ein. Im Urteil hob Richterin Barbara Miller vor allem das Geständnis als strafmindernden Aspekt heraus.
Monika Kretzmer-Diepold