Kolbermoor – Sie schweigen weiter beharrlich: Weder die bisherigen Geschäftsführer der Brasserie Turbinenhaus, Tim Käufl und Tim Hauser, noch der Vermieter, die Werndl Immobilien Management GmbH, wollen sich zu den Gründen für das Aus sowie die weiteren Planungen für die Räumlichkeiten äußern. Anfragen bleiben unbeantwortet. Dafür haben sich nun einige potenzielle Brasserie-Gäste zu Wort gemeldet: Sie haben noch Gutscheine für das Restaurant daheim und fürchten nun, auf dem Gutscheinwert sitzenzubleiben.
Zahlreiche Reaktionen auf das Aus
Am 9. Juli hatte die Brasserie Turbinenhaus, An der Alten Spinnerei 5, unter anderem bei Facebook und Instagram in einem Abschiedspost die Bombe platzen lassen: „Nach zwei wunderbaren Jahren voller unvergesslicher Momente, Begegnungen, Emotionen und Geschichten heißt es nun: Mit einem weinenden und einem dankbaren Auge schließen wir unsere Türen“, teilte der Gastronomiebetrieb mit. Angaben zu den Gründen oder wie es vor Ort weitergehen wird, fanden sich in den Zeilen nicht.
Die Geschichte der Brasserie Turbinenhaus hatte vor gut zwei Jahren bereits denkbar unglücklich begonnen: Direkt nach der großen Eröffnungsfeier am 25. Mai 2023, zu der rund 800 Gäste gekommen waren, musste das Restaurant wochenlang den Betrieb ruhen lassen. Eine Zeit, die die damaligen Geschäftsführer Tim Käufl und Anton Trinkler, der Anfang 2025 von Tim Hauser als Geschäftsführer abgelöst worden war, als „emotionale Achterbahn“ beschrieben hatten.
Eine Achterbahn der Gefühle – diese Beschreibung passt auch gut auf die Reaktionen zum Aus des Gastronomiebetriebs. Denn zahlreiche ehemalige Brasserie-Gäste bedauern das Ende des Gastronomiebetriebs. Doch im Kommentarbereich der OVB24-Facebook-Seiten sind auch Nutzer zu finden, die sich verärgert zeigen. Der Grund: Sie besitzen noch Gutscheine für die Brasserie und haben nun Angst, dass diese nichts mehr wert sind.
Eine Befürchtung, die nicht völlig ungerechtfertigt zu sein scheint. „Wechselt nur der Geschäftsführer, bleibt aber die Gesellschaft bestehen und/oder wird der Name geändert, hat das keine Auswirkungen auf Gutscheine“, sagt zwar Simone Bueb, Referentin Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Bayern. In puncto Brasserie Turbinenhaus klinge es aber nicht nach einem derartigen Fall. Denn der seitens des Vermieters angedeutete „Betreiberwechsel“ habe grundsätzlich eine neue Gesellschaft als Grundlage: „Diese haftet nicht für Gutscheine des alten Betreibers, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.“
Doch was können Verbraucher, die jetzt noch einen Gutschein der Brasserie Turbinenhaus Kolbermoor besitzen, tun, um nicht völlig leer auszugehen. Bueb rät dazu, zunächst einmal zu prüfen, ob die bisherige Betreibergesellschaft – in diesem Fall die Turbinenhaus GmbH – Insolvenz angemeldet hat. „Bei einer etwaigen Insolvenz der jetzigen Betreibergesellschaft könnten Gutscheininhaber ihre offenen Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden“, erklärt Bueb. „Hier bekämen sie dann im besten Fall einen Bruchteil des Wertes.“
Doch für eine Insolvenz der Betreibergesellschaft gibt es aktuell keinerlei Anzeichen. So findet sich auf einem deutschlandweiten Portal, das die Bundesländer gemeinsam initiiert haben, keine Insolvenzmeldungen, die mit der Brasserie Turbinenhaus in Verbindung stehen. Was bedeutet, dass Kunden, die das Geld für ihre Gutscheine zurückhaben wollen, sich direkt an die Betreibergesellschaft wenden müssen, wie Bueb deutlich macht.
Verbraucherzentrale gibt wertvolle Tipps
So sollten Verbraucher die bisherige GmbH zur Rückzahlung des Gutscheinbetrags auffordern – und zwar „am besten schriftlich und mit einer Fristsetzung“. Gegebenenfalls könnten sich Verbraucher hierbei auch anwaltliche Hilfe holen.