Kolbermoor – Es müssen Bilder wie aus einem Actionfilm gewesen sein: Weil er sich einer Polizeikontrolle entziehen wollte, ist ein bislang unbekannter Mann mit hohem Tempo durch Kolbermoors Innenstadt gerast, um vor einem Streifenwagen zu flüchten. Als er seine Flucht über eine Fußgängerbrücke fortsetzte, gelang es dem Unbekannten, die Einsatzkräfte abzuhängen. Doch mittlerweile könnte sich die Polizei im Besitz des Fluchtfahrzeugs befinden. Wobei die Betonung auf „könnte“ liegt, denn: „Wir ermitteln weiter unter Hochdruck“, teilte Daniel Katz, Sprecher des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd, mit. „Ergebnisse gibt es allerdings noch nicht.“
Weil er ohne Kennzeichen unterwegs war, wollten Einsatzkräfte der Verkehrspolizei Rosenheim am Mittwoch, 25. Juni, gegen 21 Uhr den Fahrer eines mattschwarzen Motorrollers kontrollieren. Als die Polizisten den Fahrer, der laut ihrer Schätzung zwischen 16 und 20 Jahre alt sein dürfte, anhalten wollten, gab der junge Mann plötzlich Gas und brauste davon.
Die Polizeibeamten nahmen sofort die Verfolgung auf, die über die Ludwigstraße, die Wiesenstraße, die Glückstraße und die Von-Bippen-Straße in Richtung Rosenheim führte.
Befragungen und Vernehmungen
Als der Flüchtende dann seine Fahrt allerdings über eine Fußgängerbrücke am Mangfalldamm fortsetzte, mussten die Einsatzkräfte, die im Auto unterwegs waren, die Verfolgung abbrechen. Mehrere Polizeistreifen machten sich anschließend auf die Suche nach dem Roller-Rowdy und seiner schwarzen Maschine – allerdings ohne Erfolg.
Auch ein Zeugenaufruf zum Roller und dem unbekannten Fahrer mit westeuropäischem Erscheinungsbild, der nach Polizeiangaben zwischen 1,70 und 1,80 Meter groß war und zum Zeitpunkt seiner Flucht ein schwarzes T-Shirt, eine schwarze Hose sowie einen weißen Helm trug, brachte die Ermittler zunächst nicht weiter. Eine Woche nach dem Vorfall meldete dann allerdings ein Anwohner einen an der Carl-Jordan-Straße abgestellten schwarzen Roller ohne Kennzeichen. „Wenn es das Fluchtfahrzeug ist, dann dürfte es für uns keine große Schwierigkeit sein, auch den Halter beziehungsweise den Fahrer zu ermitteln“, teilte damals ein Sprecher der Verkehrspolizei auf OVB-Anfrage mit.
Doch scheinbar sind die Ermittlungen zu dem Fall doch komplizierter als zunächst angenommen. Denn bislang kann die Polizei weder mit Gewissheit sagen, ob es sich bei dem beschlagnahmten Gefährt um das Fluchtfahrzeug handelt, noch ob für das Fahrzeug bereits ein Halter ermittelt worden ist. „Die Kollegen der Verkehrspolizei sind aktuell noch mit Befragungen und Vernehmungen zu diesem Fall beschäftigt“, teilte Polizeisprecher Katz gegenüber dem OVB mit.
Ermittelt werde wegen einer „verkehrsrechtlichen Straftat“, wobei die Polizei auch darauf nicht genauer einging. Unter derartige Verkehrsdelikte fallen beispielsweise die Gefährdung des Straßenverkehrs, der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr oder die Teilnahme an verbotenen Kraftfahrzeugrennen. Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten wie beispielsweise Parkverstößen verschiedener Art können diese Vergehen sogar mit Freiheitsstrafen geahndet werden.