Grünen-Antrag mit Sprengkraft verpufft

von Redaktion

Der Jahreswechsel wirft seinen Schatten voraus: Der Kolbermoorer Stadtrat hat jetzt über einen Antrag der Grünen-Fraktion beraten, in dem die Ausweitung der Böllerverbotszonen gefordert wird. Eine Abstimmung gab es aber nicht.

Kolbermoor – Nach Silvester ist vor Silvester: Diesen Gedanken hatten wohl auch die Grünen in Kolbermoor, als sie Mitte Januar bei der Stadt einen Antrag eingereicht hatten, die Böllerverbotszonen innerhalb des Stadtgebiets auszuweiten. In seiner jüngsten Sitzung beschäftigte sich nun der Stadtrat mit dem Antrag – ohne allerdings zu einem konkreten Ergebnis zu kommen. Was für die Grünen-Fraktion aber auch nicht die entscheidende Rolle spielt, wie Fraktionssprecherin Andrea Rosner gegenüber dem OVB klarstellt: „Uns ging es in erster Linie darum, die Menschen dafür zu sensibilisieren, wie belastend die Böllerei für Mensch, Tier und Umwelt ist.“

Gesetzliche Vorgaben reichen nicht aus

Nicht nur der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2, zu der das typische Silvesterfeuerwerk wie Böller, Raketen oder Feuerwerksbatterien zählen, sondern auch das Böllern selbst ist in Deutschland klar geregelt: Dürfen F2-Feuerwerkskörper nur im Zeitraum zwischen 29. Dezember – fällt dieser Tag auf einen Sonntag, dann bereits am 28. – und 31. Dezember verkauft werden, ist das Abbrennen nur am 31. Dezember sowie am 1. Januar gestattet.

Und auch bei den Örtlichkeiten, wo letztlich geböllert werden darf, gibt es klare Regelungen, die deutschlandweit Gültigkeit haben: So ist laut Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht erlaubt, „in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden“ Silvesterknaller zu zünden.

Vorgaben, die der Grünen-Fraktion im Kolbermoorer Stadtrat aber nicht weit genug gehen. Sie beantragte daher, die bundesweite Schutzzone um weitere „kommunale Schutzzonen“ wie das Tonwerkweihergelände, den Mangfallspitz und das Tierheim zu erweitern. Den Antrag begründete die Grünen-Fraktion damit, dass „auch der Schutz von Natur und Tieren“ erforderlich sei.

Mit weiteren Schutzzonen würde nicht nur „das Risiko von Bränden und Unfällen in diesen sensiblen Gebieten reduziert“, sondern beispielsweise auch die Tierwelt geschützt. „Naturschutzgebiete sind Rückzugsorte für viele bedrohte und geschützte Tierarten“, so die vier Unterzeichner des Antrags, die Stadträte Andrea Rosner, Caroline Schwägerl, Bernhard Bystron und Michael Hörl. „Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann diese Tiere erheblich stören und gefährden.“

Eine Einschätzung, die eine große Mehrheit des Stadtrats durchaus teilte. Dennoch verzichtete der Stadtrat letztlich auf eine Abstimmung über den Antrag. Denn nach Angaben der Stadtverwaltung gäbe es zur Erweiterung der Verbotszonen „keine gesetzliche Grundlage“, wie Thomas Rothmayer, Leiter des Ordnungsamtes, deutlich macht. „Bei den drei beantragten Örtlichkeiten ist weder eine unmittelbare Nähe zu den gesetzlich festgelegten schutzwürdigen Einrichtungen noch ein besonders brandempfindliches Gebäude oder Anlage zu erkennen.“ Der Stadtrat einigte sich daher darauf, das Thema zunächst zurückzustellen und auf mögliche weitere Entwicklungen auf Bundesebene zu warten.

Wobei laut Rosner ihrer Partei vor allem wichtig war, das Thema in die Öffentlichkeit zu tragen. Denn Feinstaubmessungen rund um den Jahreswechsel würden zeigen, „welchen Schaden die Böller jedes Jahr anrichten.“ Besonders betroffen seien zudem die Tiere. „Ich habe letzthin erfahren, dass einige Tierbesitzer an Silvester an den Münchner Flughafen fahren“, erzählt Rosner gegenüber dem OVB. „Dort darf nämlich in einem weiten Bereich nicht geböllert werden.“

Hinzu kämen die Massen an Müll, die nach der Böllerei auf den Straßen der Stadt lägen. „Ich wohne im Norden der Stadt. Wenn man da an Neujahr auf die Straße geht, dann sieht es aus wie auf einer Müllhalde.“ Sie habe auch das Gefühl, dass nahezu Jahr für Jahr mehr geböllert werde. „Wir wollen keine Spaßverderber sein“, so die Grünen-Fraktionsvorsitzende. „Aber es wäre zum Schutz der Umwelt und der Tiere schon wichtig, das wenigstens einzuschränken.“

Daher will sie auch den Verweis der Stadtverwaltung auf die gesetzlichen Vorgaben nicht so einfach hinnehmen und bringt den Umgang mit dem Thema in anderen Kommunen in Deutschland ins Spiel. „Die Stadt Göttingen hat beispielsweise zusätzliche Böllerverbotszonen eingerichtet“, sagt Rosner. „Warum geht das da, bei uns aber nicht?“

Antworten auf diese Frage finden sich in einer Stellungnahme der Stadt Göttingen gegenüber dem OVB sowie in Luftaufnahmen der niedersächsischen Kommune, deren Innenstadt unter anderem durch mittelalterliche Fachwerkhäuser geprägt ist. Die Stadt stützt sich bei der Ausweitung der Böllerverbotszonen auf die Innenstadt, die dortigen Wallanlagen und den in direkter Nachbarschaft zu einer Kirche gelegenen Albani-Parkplatz ebenfalls auf das Sprengstoffgesetz und begründet die Maßnahme mit dem „erheblichen Gefahrenpotenzial für die wertvolle mittelalterliche Bausubstanz“.

Diskussionen auch im Miesbacher Stadtrat

„Die alten, verschachtelt stehenden Häuser bieten zahlreiche Eintrittsmöglichkeiten für Feuerwerkskörper“, teilt ein Sprecher der Stadt dazu mit. „Sie können unter anderem in Dachläden, Fensterläden, Lüftungsöffnungen, Traufen und Ortsgängen oder durch schadhafte Dachziegel einschlagen.“ Durch die „enge Bauweise mit den teilweise schlecht zugänglichen Innenhöfen“ seien daher Brände „für die Feuerwehr nur sehr schwer beherrschbar.“

Mehr Böllerverbotszonen – ein Thema, das aktuell mehrere Kommunen beschäftigt. So wurde im Miesbacher Stadtrat jüngst darüber diskutiert, ob die Stadt beim Gemeinde- und Städtetag dafür werben solle, ein Bündnis für ein weitreichendes Böllerverbot aufzubauen. Mit dem Ziel, letztlich eine Gesetzesänderung auf Bundesebene zu erreichen. Der Antrag des Stadtrats Markus Seemüller wurde aber letztlich mit 12:9 Stimmen abgelehnt.

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