Kolbermoor/München – Ist das bereits eine Vorentscheidung zu Kolbermoors Klage gegen die Baugenehmigung für eine Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße? Das Verwaltungsgericht München hat den Eilantrag der Stadt, die damit einen Baubeginn bis zur Entscheidung über die Klage verhindern wollte, abgelehnt. Besonders die Begründung könnte bereits ein deutlicher Fingerzeig für die endgültige Entscheidung sein.
Rechte wurden
„nicht verletzt“
Denn das Gericht sieht „die angefochtene Baugenehmigung nach summarischer Prüfung als rechtmäßig an“, so Joel Hollaender, Sprecher des Verwaltungsgerichts. So sind nach Angaben des Gerichts die Rechte der Stadt „nicht verletzt worden“, indem das Landratsamt die städtische Entscheidung, den Bauantrag für die Unterkunft abzulehnen, aufgehoben hatte.
Der Kolbermoorer Bauausschuss hatte den durch die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH mit Sitz im niederbayerischen Wörth an der Isar eingereichten Bauantrag für eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen an der Rosenheimer Straße 62 und 62a mehrmals einstimmig abgelehnt. Unter anderem mit der Begründung, die Planungen seien „menschenunwürdig“, die Bewohner würden dort aufgrund beengter Platzverhältnisse „zusammengepfercht“. Eine Entscheidung, die das Landratsamt letztlich kassierte und die Baugenehmigung erteilte, wogegen die Stadt nun klagt. Doch im Zuge der Ablehnung des Eilantrags hat sich das Gericht auch zu Kritikpunkten der Stadt in Hinblick auf die geplante Unterkunft geäußert – und kommt scheinbar zu einer völlig anderen Meinung als die Mitglieder des Bauausschusses. So teilte Gerichtssprecher Hollaender auf OVB-Anfrage mit, dass sich aus Sicht des Gerichts das Vorhaben „hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung“ durchaus in die „maßgebliche Umgebung“ einfüge: „Unzumutbare, das Rücksichtnahmegebot verletzende Einschränkungen der vorhandenen Gewerbebetriebe, insbesondere hinsichtlich unzulässigem Lärm oder Verkehr, sind aufgrund der konkreten städtebaulichen Situation, in die das Vorhaben eingebettet wird, nach summarischer Prüfung nicht zu erwarten.“
Stadt akzeptiert
die Entscheidung
Auch dem Vorwurf der Stadt, das Platzangebot für die Flüchtlinge sei unzureichend und „menschenunwürdig“, kann das Verwaltungsgericht in einer ersten Einschätzung nicht folgen. Nach Meinung der Richter wahre das Vorhaben „die bauplanungsrechtlichen Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse“. Damit hat die Baugenehmigung derzeit Bestand, die Bagger könnten theoretisch jederzeit auf dem Areal anrollen.
Die Stadt Kolbermoor hat indes darauf verzichtet, gegen die Ablehnung ihres Eilantrags durch das Verwaltungsgericht rechtliche Schritte einzuleiten. „Das wurde von den Experten als nicht sinnvoll und zielführend erachtet“, teilte Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings und Sprecher der Stadt, dazu auf OVB-Anfrage mit. Dennoch glaubt die Stadt nach eigenen Angaben nicht daran, dass diese Entscheidung bereits ein Fingerzeig für den Ausgang der Klage gegen die Baugenehmigung ist.
Mittlerweile hat die Stadt beim Verwaltungsgericht auch die Klagebegründung nachgereicht, die auf mehreren Schwerpunkten basiert: Zum einen zweifelt die Stadt die Dringlichkeit der Maßnahme an, „da die Zahl der Asylanträge deutlich zurückgeht“. „Daraus ergibt sich zudem die Frage, warum derzeit eine Unterkunft mit einer Laufzeit von über 15 Jahren geplant wird“, so die Stadt in einer Presseerklärung.
Zum anderen hält die Kommune an ihrer Einschätzung hinsichtlich des Platzangebots fest. Denn aufgrund der „immensen Belegungsdichte“ sei zu erwarten, „dass sich die Untergebrachten anderweitige Aufenthaltsorte in der näheren Umgebung suchen“.
Was ist mit Flächen
des Freistaats?
Was die Stadt nach eigenen Angaben überhaupt nicht nachvollziehen kann: dass der Freistaat für mögliche Unterkünfte nicht eigene Areale in Betracht gezogen hat. Denn der Freistaat, gegen den sich die Klage der Stadt letztlich richtet, sei „im Stadtgebiet von Kolbermoor Eigentümer mehrerer Flächen“, die zudem noch „im direkten Anschluss an Ortsteile“ lägen, „die auch an den ÖPNV angebunden sind“. Poitsch: „Es ist zu fragen, warum nicht diese Grundstücke vorrangig verfügbar waren oder sind.“
Gespräche zwischen Stadt und Investor, der die Unterkunft auf dem Areal errichten will, hat es bislang übrigens keine gegeben.
„Änderungen am Projekt wird und will der Investor nicht vornehmen“, teilte Stadtsprecher Poitsch dazu mit. Der Investor selbst hat sich auch auf eine erneute OVB-Anfrage nicht zurückgemeldet.