Benötigte Unterschriften

Streit um neue Siedlung in Kolbermoor eskaliert

von Redaktion

Die Bürgerinitiative N.O.T., die die Bebauung des Areals im Nordosten der Stadt verhindern will, hat Bürgermeister Peter Kloo, Stadtmarketingchef Christian Poitsch und Bauprojektentwickler Dr. Max von Bredow angezeigt. Wie die Bürgerinitiative den Schritt begründet und welche Folgen die Anzeige hat.

Kolbermoor – Die Bürgerinitiatve N.O.T. Kolbermoor (BI), die eine neue Siedlung mit 350 Wohnungen im Nordosten Kolbermoors verhindern will, fährt jetzt schwere Geschütze auf: In einer Pressemitteilung teilte die BI jetzt mit, dass sie die Kommunalaufsicht am Landratsamt Rosenheim eingeschaltet hat und eine „umfassende Überprüfung“ des bisherigen Verfahrens fordert. Zudem hat die Bürgerinitiative nach eigenen Angaben Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo, Stadtmarketingchef Christian Poitsch sowie Dr. Max von Bredow von der Max von Bredow Baukultur GmbH wegen möglicher Datenschutzverstöße angezeigt.

350 Wohneinheiten
sollen entstehen

Geht es nach den Vorstellungen der Planer, sollen auf dem über 82000 Quadratmeter großen Areal zwischen Teufelsgraben, Fürstätter Straße, Am Alpenblick, Karolinenhöhe und dem kleinen Waldstück oberhalb des Straßenzugs Am Gangsteig rund 350 Wohneinheiten entstehen – rund 47 Prozent davon als „privater Wohnungsbau“, rund 50 Prozent im Bereich Seniorenwohnen und kommunaler Wohnungsbau.

Doch der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor, die nach eigenen Angaben mittlerweile rund 300 Mitglieder hat, sind diese Planungen ein Dorn im Auge. So sehen sie dadurch ihre eigenen Häuser durch ein ihrer Meinung nach ungelöstes „Problem mit Oberflächen- und Bodenwasser“ in Gefahr, kritisieren die „Umweltzerstörung und Flächenversiegelung“ und befürchten ein Verkehrschaos durch die neuen Wohnungen.

Kommunalaufsicht
eingeschaltet

Besonders sauer aufgestoßen ist einigen BI-Mitgliedern dabei die Planungswerkstatt am 2. Dezember 2024, zu der die Stadt alle Interessierten eingeladen hatte, um über die Planungen zu diskutieren und selbst Ideen einzubringen. Denn nach Einschätzung der BI hatte es sich dabei letztlich nur um eine „Alibi-Veranstaltung“ gehandelt. Und diese Veranstaltung ist letztlich auch der Grund, weshalb die BI nach eigenen Angaben nun die Kommunalaufsicht eingeschaltet hat.

Denn die Bürgerinitiative kritisiert die „mangelhafte, nicht ergebnisoffene Bürgerbeteiligung, bei der grundsätzliche Fragen ausgeschlossen wurden“ und sieht zudem eine „mögliche institutionelle Befangenheit“ des Bürgermeisters, „da die Stadt über einen Optionsvertrag wirtschaftlich am Projekt beteiligt ist“, wie Dr. Michael Rath, einer der BI-Sprecher, in einer Pressemitteilung behauptet. Des Weiteren kritisiert die Organisation eine „unzumutbare Vorfestlegung durch vertragliche Bindungen und vorzeitige Planungen vor Abschluss der Öffentlichkeitsbeteiligung“.

Diese Kritikpunkte hat die BI nach eigenen Angaben auch an die Kommunalaufsicht gemeldet und fordert nun „eine vollständige Überprüfung und transparente Aufarbeitung aller Verfahrensmängel“, die „Offenlegung aller Verträge, Gutachten und Verflechtungen“ sowie eine „erneute, echte und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung“. Denn, so die BI in der Pressemitteilung: „Der bisherige Ablauf gefährdet das öffentliche Vertrauen in das Handeln der Stadt Kolbermoor und könnte zudem auch die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanverfahrens signifikant beschädigen.“

Vorwurf: „klare
Datenschutzverstöße“

Doch nicht nur bei der Kommunalaufsicht hat die Bürgerinitiative die Projektverantwortlichen angeschwärzt, sondern namentlich zudem Bürgermeister Peter Kloo, Stadtmarketingchef Christian Poitsch sowie Dr. Max von Bredow von der Max von Bredow Baukultur GmbH (MvB), die das Bauprojekt federführend entwickelt, beim Landesbeauftragten für Datenschutz angezeigt. Denn nach Einschätzung der BI lägen „klare Datenschutzverstöße“ vor, nachdem „Bürger faktisch gezwungen“ worden seien, bei der Veranstaltung am 2. Dezember 2024 Fotoaufnahmen für die MvB zuzustimmen. „Anders hätten sie nicht teilnehmen können“, behauptet dazu die BI in ihrer Pressemitteilung. Kloo und Poitsch hätten dieses Vorgehen auch noch „aktiv unterstützt“ und daher gegen die Datenschutzverordnung und das sogenannte Koppelungsverbot verstoßen.

Auf die Vorwürfe der BI angesprochen, verweist die Stadt darauf, dass sie keine Kenntnis von den Anzeigen hätte. Daher werde sie derzeit dazu auch nichts sagen. Was die Datenschutz-Vorwürfe anbelangt, teilten Kloo und Poitsch unisono mit: „Da uns der konkrete Inhalt der angeblichen Beschwerde nicht bekannt ist, können wir im Moment dazu auch nichts sagen.“

Dr. Max von Bredow, der laut BI ebenfalls Verstöße gegen den Datenschutz begangen haben soll, verweist zunächst auf OVB-Anfrage darauf, dass es sich bei der Bürgerbeteiligung am 2. Dezember um eine „öffentliche Veranstaltung der Stadt Kolbermoor“ gehandelt habe.

Er betont außerdem, dass sowohl die Stadt Kolbermoor, wie auch die nonconform Ideenwerkstätten – dieses Unternehmen hatte die Veranstaltung moderiert – und die Max von Bredow Baukultur GmbH „höchsten Wert“ auf Datenschutz und Schutz der Persönlichkeitsrechte legten.

Nach Angaben von Max von Bredow habe es an allen Eingängen zur Veranstaltung „gut lesbare Hinweisschilder“ gegeben. Zudem seien am Anfang der Veranstaltung alle Teilnehmer darauf hingewiesen worden, „dass dies eine öffentliche Veranstaltung ist und dass Fotos gemacht und veröffentlicht werden“. „Diese fotografische Dokumentation dient der Transparenz des Beteiligungsprozesses“, so von Bredow weiter. So hätte jeder Bürger, der nicht teilnehme, die Möglichkeit, sich „einen Eindruck der Veranstaltung“ zu verschaffen.

Von Bredow verweist zudem darauf, dass die Teilnahme an der Veranstaltung „freiwillig“ gewesen sei und auch abseits dieser „zu jedem Zeitpunkt Ideen und Wünsche eingereicht werden und Informationen über die Planungen eingeholt“ werden könnten. Max von Bredow: „Festzuhalten ist, dass die Bürgerinitiative selbst das Bayerische Fernsehen zur Bürgerbeteiligung eingeladen hat und damit dafür gesorgt hat, dass Videobilder der Veranstaltung im Bayerischen Fernsehen veröffentlicht wurden.“

Beschwerde noch
nicht eingegangen

Wie es nun mit den Beschwerden und Anzeigen der BI weitergeht, ist zunächst völlig offen. Zumal dem Landratsamt Rosenheim nach Angaben einer Sprecherin die Beschwerde der N.O.T. Kolbermoor, die mittlerweile auch auf der Homepage der BI veröffentlicht ist, noch gar nicht vorliegt. Die Antwort der Geschäftsstelle des Bayerischen Landesbeauftragten für Datenschutz auf eine OVB-Anfrage bringt ebenso wenig Erhellendes. So verweist ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle unter anderem darauf, dass der Landesbeauftragte „die Frage, ob, von wem und mit welchem Inhalt ihm Beschwerden oder Kontrollanregungen vorliegen, vertraulich behandelt.“

So steht es um den anvisierten Bürgerentscheid

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