von Redaktion

In Hinblick auf die Planung einer neuen Siedlung mit 350 Wohneinheiten durch die Stadt Kolbermoor hat die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor Beschwerde bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Jetzt ist die Antwort der Behörde da. Und die fällt deutlich aus.

Kolbermoor – Eine „mangelhafte frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung“, eine „interessengeleitete Moderation“ sowie eine „mögliche unzulässige Vorfestlegung“ durch die Stadt: Die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor (BI) hatte jüngst heftige Vorwürfe gegen das Vorgehen der Stadt in Hinblick auf die Planung einer neuen Siedlung im Nordosten der Kommune erhoben und bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Rosenheim daher eine Überprüfung gefordert. Das Ergebnis: Die Kommunalaufsicht hat die Vorwürfe der BI vollständig zurückgewiesen.

Vorwürfe vollständig
zurückgewiesen

Geht es nach den Vorstellungen der Planer, sollen unter dem Projektnamen „Quartierszentrum Kolbermoor Nord-Ost Am Alpenblick“ auf dem über 82000 Quadratmeter großen Areal zwischen Teufelsgraben, Fürstätter Straße, Am Alpenblick, Karolinenhöhe und dem kleinen Waldstück oberhalb des Straßenzugs Am Gangsteig rund 350 Wohneinheiten entstehen – rund 47 Prozent davon als „privater Wohnungsbau“, rund 50 Prozent im Bereich Seniorenwohnen und kommunaler Wohnungsbau.

Doch die Planungen sind der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor, die auf Antrieb von Anwohnern entstanden ist und nach eigenen Angaben mittlerweile rund 300 Mitglieder hat, ein Dorn im Auge. Ein Kritikpunkt: Die seitens der Stadt angestoßene Bürgerbeteiligung, die nach Ansicht der BI ein reines Alibi-Angebot ist und die die BI-Verantwortlichen in der durchgeführten Form sogar für unrechtmäßig erachten.

So hatte sich die Bürgerinitiative bei der Kommunalaufsicht über eine „mangelhafte, nicht ergebnisoffene Bürgerbeteiligung, bei der grundsätzliche Fragen ausgeschlossen wurden“ beschwert und sieht zudem eine „mögliche institutionelle Befangenheit“ des Bürgermeisters, „da die Stadt über einen Optionsvertrag wirtschaftlich am Projekt beteiligt ist“, wie Dr. Michael Rath, einer der BI-Sprecher, damals in einer Pressemitteilung behauptet.

In einem Schreiben forderte die N.O.T. Kolbermoor gegenüber der Kommunalaufsicht daher „eine vollständige Überprüfung und transparente Aufarbeitung aller Verfahrensmängel“, die „Offenlegung aller Verträge, Gutachten und Verflechtungen“ sowie eine „erneute, echte und ergebnisoffene Bürgerbeteiligung“. Denn, so die BI damals in der Pressemitteilung: „Der bisherige Ablauf gefährdet das öffentliche Vertrauen in das Handeln der Stadt Kolbermoor und könnte zudem auch die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanverfahrens signifikant beschädigen.“

Eine Einschätzung, die das Landratsamt Rosenheim, an dem die Kommunalaufsicht beheimatet ist, aber keineswegs teilt. „Die Prüfung der Beschwerde der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor durch die Kommunalaufsicht ist abgeschlossen“, teilte Sybille Gaßner-Nickl, Sprecherin des Landratsamtes, jetzt auf OVB-Anfrage mit. „Das Vorgehen der Stadt ist rechtmäßig und gibt keinerlei Anlass, rechtsaufsichtlich tätig zu werden.“

So hatte es sich laut Kommunalaufsicht bei der seitens der BI kritisierten Planungswerkstatt am 2. Dezember 2024, bei der Bürger Ideen und Kritik zu den Planungen einbringen konnten, „lediglich“ um eine „freiwillige frühzeitige Einbindung der Bürgerschaft“ gehandelt, „die an keine gesetzlichen Vorgaben gebunden ist“. „Diese frühzeitige Einbindung ist aus unserer Sicht zu begrüßen“, lobte die Behörde hingegen das Vorgehen der Kommune.

„Die vorgezogene Bürgerbeteiligung im Rahmen des noch anstehenden Bauleitplanverfahrens wird erst nach Erstellung der Planunterlagen zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen“, stellte Gaßner-Nickl des Weiteren klar. „Bei der gesetzlich vorgegebenen Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen des Bauleitplanverfahrens können dann von der Bürgerschaft Einwendungen gegen die Planung vorgebracht und erstellte fachliche Gutachten eingesehen werden.“

Die Stadt Kolbermoor zeigte sich gegenüber dem OVB in ihrem bisherigen Vorgehen bestätigt. „Wie bereits mehrmals ausgeführt, werden alle Entscheidungen sowohl vom Stadtrat als auch von der Verwaltung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen und im Rahmen der geltenden Vorschriften und Gesetze zum Wohle der Allgemeinheit umgesetzt“, kommentierte Bürgermeister Peter Kloo die Stellungnahme aus dem Landratsamt. „Es ist deshalb eine logische Konsequenz, dass die Kommunalaufsicht bei ihren Prüfungen zu keinem anderen Ergebnis kommen konnte.“

Zu einer völlig konträren Einschätzung kommt dagegen BI-Sprecher Michael Rath. „Ich habe nicht den Eindruck, dass vom Landratsamt eine Auseinandersetzung mit dem Thema erfolgt ist“, sagte der Kolbermoorer gegenüber dem OVB. Seine Vermutung: „Mein Eindruck ist, dass das Landratsamt vom Kolbermoorer Bürgermeister eine Stellungnahme eingeholt hat, die dann einfach abgeschrieben worden ist.“ Da er davon ausgehe, dass die Vorwürfe der BI „stichhaltig“ seien, schließt Rath in Hinblick auf die Beschwerde auch weitere Schritte nicht aus.

So werde derzeit seitens der Bürgerinitiative geprüft, ob die Beschwerde nun auch bei der Regierung von Oberbayern vorgelegt werden könne. Auch eine Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München hält sich die BI laut Sprecher Rath offen.

Hoffnung auf einen
Bürgerentscheid

Zunächst will der Kolbermoorer aber die Unterschriften zählen, die die BI seit Ostern gegen die neue Siedlung sammelt und die letztlich in einem Bürgerentscheid gipfeln sollen. Nach derzeitigem Stand werden dafür laut Stadt zwischen 1300 und 1400 Unterschriften von wahlberechtigten Kolbermoorern ab 18 Jahren benötigt. Rath: „Sobald die aktuelle Zahl an geleisteten Unterschriften feststeht, werden wir gezielt darauf hinarbeiten, dass wir die notwendige Anzahl baldmöglichst erreichen.“

Beschwerde wegen Kolbermoors Planungen

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