(K)ein Herz für Tiere in Kolbermoor

von Redaktion

Sie gelten als Höhepunkt der Shows, doch dürfen nicht gezeigt werden: die Tiernummern des Circus Louis Knie, der gerade in Kolbermoor gastiert. Was hinter der fehlenden Erlaubnis steckt – und wie der Zirkus den Ausfall der Nummern bislang kompensiert hat.

Kolbermoor – Eine „perfekte Harmonie aus atemberaubender Akrobatik, herzergreifender Tierkunst und fesselnder Unterhaltung“ – so hatte der österreichische Circus Louis Knie im Vorfeld seine Auftritte in Kolbermoor beworben. Herzstück der Show „Celebrate!“ sollte die „preisgekrönte Pferdedressur“ des Zirkusdirektors Louis Knie sein. Doch daraus wurde – und wird wohl auch – nichts. „Wir haben keine Erlaubnis vom Veterinäramt in Rosenheim bekommen, die Tiernummern zu zeigen“, sagt Jolanda Hofmann, Sprecherin des Zirkus. „Für uns ist das absolut unverständlich.“

Darum geht‘s: In Paragraf 11 des deutschen Tierschutzgesetzes (TierSchG) ist geregelt, dass bei bestimmter gewerbsmäßiger Tierhaltung sowie einer Tätigkeit mit Tieren – wie eben beispielsweise bei Tiernummern im Zirkus – eine behördliche Erlaubnis vonnöten ist. Damit die Erlaubnis erteilt wird, muss seitens des Antragstellers nachgewiesen werden, dass er über die notwendige Sachkunde verfügt sowie die artgerechte Haltung der Tiere gewährleisten kann.

Nach Angaben von Jolanda Hofmann Auflagen, die der Circus Louis Knie erfüllen kann. „Das Problem ist, dass uns die Behörde in Rosenheim gesagt hat, dass das Verfahren rund vier Monate dauert“, sagt Hofmann gegenüber dem OVB. „Vor vier Monaten wussten wir aber noch gar nicht, dass wir in Kolbermoor Station machen.“

Zumal es nach Angaben der Marketing-Chefin des Zirkus bislang in keiner anderen Region Deutschlands ein derartiges Problem gegeben habe. „Egal ob in Passau, Freilassing oder Bonn – wir haben immer ohne Probleme die Erlaubnis bekommen, um unsere Tiernummern aufführen zu können“, behauptet sie. „Normalerweise ist so etwas in vier Wochen erledigt.“ Doch die Behörde in Rosenheim sei „absolut unkooperativ“.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land kann Hofmanns Aussagen zumindest für die Aufführungen in Freilassing bestätigen. So sei dort beim jüngsten Aufenthalt des Zirkus „eine Erlaubnis erteilt“ worden, wie Alexandra Rothenbuchner, Sprecherin der Behörde, gegenüber dem OVB bestätigt. „Bei einer tierschutzrechtlichen Kontrolle wurden zu diesem Zeitpunkt keine Mängel festgestellt, die der Erteilung der Erlaubnis entgegenstanden.“

Zirkus lässt
Artisten einfliegen

Für den Circus Louis Knie kommt dieses Tierverbot nach eigenen Angaben einer Katastrophe gleich. Nicht nur, dass „sich viele Besucher natürlich enttäuscht zeigen, dass sie die Tiernummern nicht sehen können“. Der Zirkus habe auch sein Programm umstellen müssen, was hohe Kosten verursacht habe. „Wir kürzen die Shows ja nicht ein, sondern müssen dafür andere Programmpunkte mitaufnehmen“, erklärt die Marketing-Expertin. „Dafür mussten wir beispielsweise zusätzliche Artisten einstellen und einfliegen lassen.“ Sogar einen Tiertrainer, der die notwendige Erlaubnis besitze, habe man einfliegen lassen. Dieser musste aber aus privaten Gründen wieder abreisen.

Was Jolanda Hofmann besonders ärgert: „Am Anfang ist die Behörde vor jeder Show bei uns auf der Matte gestanden, um uns zu kontrollieren. Sie hatte aber an unseren Tieren nichts auszusetzen.“ Wobei die mehrmaligen Kontrollen auch damit zusammenhängen könnten, dass der Zirkus trotz fehlender Erlaubnis die Tiernummern bei einer Vorführung gezeigt hatte. Hofmann: „Dafür mussten wir 1000 Euro Strafe zahlen, zudem wurden uns für jeden weiteren Auftritt mit den Tieren 5000 Euro angedroht.“ Ein Betrag, den der Zirkus nicht leisten könne und wolle.

Das Veterinäramt in Rosenheim bestätigt auf OVB-Anfrage, dass dem Zirkus „untersagt“ worden ist, „ohne Erlaubnis Tiere zur Schau zu stellen. Weitere Angaben können aufgrund der laufenden Verfahren nicht gemacht werden“, sagt dazu der Leiter des Veterinäramts, Dr. Ernst Andiel.

Detaillierter geht Andiel dafür auf die Gründe ein, wieso der Zirkus die Tiere bislang nicht zeigen darf. So müsse die zuständige Behörde, in diesem Fall das Landratsamt Rosenheim, binnen vier Monaten über den Antrag für eine derartige Erlaubnis nach Paragraf 11 des Tierschutzgesetzes entscheiden. Andiel verweist aber darauf, dass die Bearbeitung von Anträgen innerhalb dieser Frist „abhängig von der beabsichtigten Tätigkeit, Betriebsgröße aber auch Zuverlässigkeit des Antragstellers stark variieren“ könne.

„Nicht eingestreute
Liegeflächen“

„Bei Antragstellern von Zirkusbetrieben, die alle Unterlagen zügig einreichen und das notwendige Fachgespräch, die Überprüfung der Tierhaltung und die Probevorstellung sofort bestehen, ist eine Erlaubniserteilung innerhalb eines Monats realistisch“, erklärt der Leiter des Veterinäramts weiter und verweist darauf, dass beim Überprüfen des Circus Louis Knie in Kolbermoor „Tierschutzvergehen wie beispielsweise nicht eingestreute Liegeflächen“ festgestellt worden seien.

Selbst der Circus Louis Knie rechnet mittlerweile nicht mehr damit, dass für die letzten Aufführungen – das Ensemble gastiert noch bis einschließlich morgen Sonntag in Kolbermoor – die Genehmigung für die Tiernummern erteilt wird. „Am Anfang hatten wir schon noch die Hoffnung, dass das klappt. Aber jetzt ist das Thema durch“, sagt Jolanda Hofmann und ergänzt: „Schade ist es halt vor allem für die Besucher, die sich auf die Tiere gefreut haben.“

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