Kolbermoor – Nach der deutlichen Abfuhr durch die Kommunalaufsicht, die eine Überprüfung des Planverfahrens für eine neue Siedlung in Kolbermoor vollumfänglich abgelehnt hat, fokussiert sich die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor (BI) nun scheinbar wieder darauf, das „Quartierszentrum Kolbermoor Nord-Ost Am Alpenblick“ durch einen Bürgerentscheid zu verhindern.
Noch „im Laufe des Herbstes“ will die BI nach Angaben ihres Sprechers Dr. Michael Rath die notwendigen Stimmen im Rahmen des Bürgerbegehrens zusammenbekommen.
Eine massive Zunahme des Verkehrs in der gesamten Stadt, die Zerstörung der Natur sowie eine höhere Gefahr durch Hochwasser für die Bestandsgebäude aufgrund der beabsichtigten Bebauung: Nur einige Punkte, die die Initiative gegen die geplante Siedlung, in der rund 350 Wohneinheiten entstehen könnten, ins Feld führt. Um die Planungen zu torpedieren, hatte die BI jüngst sogar eine Beschwerde bei der Kommunalaufsicht am Landratsamt Rosenheim eingereicht. Die Behörde sah indes jedoch kein problematisches Vorgehen seitens der Stadt, sondern lobte die Kommune gar für die „freiwillige frühzeitige Einbindung der Bürgerschaft“ (wir berichteten).
Auf diese Bürgerschaft konzentriert sich nun wieder der Fokus der N.O.T.-Verantwortlichen. Denn die BI sammelt seit Ostern im Rahmen eines Bürgerbegehrens gegen die geplante Siedlung Unterschriften in der Kommune, um letztlich einen sogenannten Bürgerentscheid zu erzwingen.
Angeblich bereits knapp 1100 Unterschriften
Nach Angaben der Stadtverwaltung wären aktuell (Stand 21. Oktober) 1368 Unterschriften von wahlberechtigten Kolbermoorern vonnöten, damit das Bürgerbegehren auch zum Bürgerentscheid wird.
Hatte die Bürgerinitiative die Zahl der mittlerweile geleisteten Unterschriften bislang immer nur geschätzt, nennt BI-Sprecher Rath gegenüber dem OVB jetzt erstmals eine konkrete Zahl. „Wir sind jetzt insgesamt bei knapp 1100 Unterschriften“, sagt der Kolbermoorer, der in direkter Nachbarschaft zum Areal, auf dem die Siedlung entstehen soll, wohnt. „Unser Ziel ist es, noch im Laufe des Herbstes die notwendigen Stimmen einzusammeln.“
Bei der aktuellen Auswertung habe ihn vor allem überrascht, dass nur 37 Prozent der Unterstützer aus dem Nordosten der Stadt, also dem geplanten Standort des Quartiers, kommen. „63 Prozent wohnen im übrigen Kolbermoor“, so Rath. „Das zeigt, dass die Siedlung nicht nur von den Anwohnern abgelehnt wird.“ Um die noch fehlenden Unterschriften zusammenzubekommen, plane die BI nun auch vermehrt, von Haustür zu Haustür zu ziehen. „Nachdem wir jetzt ja wissen, wer unterschrieben hat, werden wir natürlich nur bei den Personen klingeln, die noch nicht dabei sind.“
Ein Grund, wieso Rath nun aufs Tempo drückt, sind die Wahlen des Kolbermoorer Bürgermeisters sowie des Stadtrats, die am 8. März 2026 stattfinden werden. „Es wäre natürlich der Idealfall, wenn der Bürgerentscheid zeitgleich mit der Kommunalwahl stattfindet“, sagt Rath. „Zum einen würde das der Kommune Geld sparen, zum anderen wäre die Beteiligung dann natürlich deutlich höher, als wenn extra darüber abgestimmt wird.“
Rath kündigt gegenüber dem OVB außerdem an, das Thema „Quartierszentrum Kolbermoor Nord-Ost Am Alpenblick“ in den bevorstehenden Kommunalwahlkampf hineintragen zu wollen. Schließlich habe er nach eigenen Angaben sowohl bei den Kolbermoorer Grünen als auch bei CSU sowie den Parteifreien einige Gegner der geplanten Bebauung ausgemacht.
Doch ist es überhaupt wahrscheinlich, dass die Kolbermoorer zeitgleich zur Kommunalwahl beim möglichen Bürgerentscheid ihr Kreuzchen machen können? „Da der Stadt Kolbermoor derzeit keine konkreten Informationen vorliegen, ob und wann die nötige Zahl der Unterschriften bei der Stadt eingereicht werden wird, können im Moment auch keine Angaben zu etwaigen Terminen gemacht werden“, teilt Christian Poitsch, Stadtmarketingchef und Sprecher der Stadt, dazu mit. Poitsch verweist auf die „klaren gesetzlichen Regelungen in der Bayerischen Gemeindeordnung“, die es in puncto Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gebe.
Abstimmung parallel
zur Kommunalwahl?
Bei Abgabe der Unterschriftenlisten bei der Stadt müsse zunächst jeder Eintrag hinsichtlich der Formalien und anhand der Bürgerliste geprüft werden. „Nach Einreichung des Bürgerbegehrens hat der Stadtrat unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu
entscheiden“, beschreibt
Poitsch das weitere Vorgehen. „Nach Feststellung der Zulässigkeit ist der Bürgerentscheid an einem Sonntag innerhalb von drei Monaten durchzuführen. Die Frist kann im Einvernehmen mit den vertretungsberechtigten Personen um höchstens drei Monate verlängert werden.“