Die Spätfolgen großer Zivilcourage

von Redaktion

Sie ist einer Frau (37) nach einem Übergriff zu Hilfe geeilt – und dabei schwer verletzt worden. Für Christine Leitner (55) aus Kolbermoor ist seit dieser Tat im Herbst 2021 nichts mehr, wie es einmal war. Doch sie selbst fühlt sich nahezu alleingelassen.

Kolbermoor – Es sind nur wenige Minuten, die das Leben von Christine Leitner (55) im wahrsten Sinne des Wortes schlagartig verändert haben: Am Samstag, 20. November 2021, kommt die Kolbermoorerin quasi vor ihrer Haustür einer jungen Frau zu Hilfe, die von einem jungen Mann attackiert wird. Bevor sie den Täter vertreiben kann, schlägt ihr dieser mit voller Wucht ins Gesicht. Mit massiven physischen und psychischen Folgen für die mutige Frau, die letztlich ein Schmerzensgeld im fünfstelligen Bereich zugesprochen bekommt. Doch Geld hat sie bislang keins gesehen. Dafür aber bleibende Schäden erlitten und Schulden angehäuft.

Sehvermögen ist
dauerhaft beeinträchtigt

Es ist Samstag, der 20. November 2021, gegen 1.40 Uhr, als die damals 52-Jährige, die gerade mit Bastelarbeiten für Weihnachten beschäftigt ist, Hilfeschreie hört, die aus der Kolbermoorer Ganghoferstraße in ihre Wohnung dringen. Auf der Straße trifft Leitner dann eine völlig verstörte 37-jährige Frau aus Kolbermoor, die kurz vorher von einem jugendlichen Kolbermoorer (damals 17) angegriffen worden ist.

Als wenig später auch der Täter dort auftaucht und sich des Rucksacks seines Opfers bemächtigen will, greift Leitner beherzt ein, wird aber per Faustschlag vom 17-Jährigen niedergestreckt. Ein Faustschlag mit verheerenden Folgen: Leitner muss anschließend mit zertrümmertem Jochbein in eine Münchner Spezialklinik gebracht und dort notoperiert werden, damit ihr Augenlicht gerettet werden kann.

Heute, rund vier Jahre nach der Gewalttat, leidet die mittlerweile 55-Jährige immer noch massiv unter der Attacke. Drei Operationen musste sie über sich ergehen lassen, die Augenhöhle beispielsweise durch ein Implantat ersetzen lassen. Doch ihr Sehvermögen wird dauerhaft beeinträchtigt sein. „Wenn ich ganz gerade schaue, dann geht es noch einigermaßen“, sagt die Kolbermoorerin im Gespräch mit dem OVB. „Sobald ich aber seitlich, nach unten oder oben schaue, bekomme ich große Probleme.“ Diese reichen von Kopfschmerzen bis hin zu Doppelbildern.

„Abends im Fernsehen etwas anzuschauen, ist beispielsweise ganz schwierig“, erzählt die mutige Kolbermoorerin. „Da muss ich mir erst unzählige Kissen so ausrichten, dass ich wirklich ganz gerade auf den Bildschirm schauen kann, da ich sonst alles doppelt sehe.“ Wobei nicht nur das Sehvermögen Leitners in Mitleidenschaft gezogen worden ist. Auch mit Missempfindungen im Gesichtsbereich habe sie seit dem Schlag und den folgenden Operationen zu kämpfen. „Nase und Teile der Lippen fühlen sich taub an, als ob ich beim Zahnarzt eine Spritze bekommen hätte“, schildert sie. „Außerdem habe ich ein Dauerkribbeln im Gesicht, als wären dort Ameisen unterwegs.“

Ein Ist-Zustand, der an der Seele und am Gemüt der Frau kratzt, weshalb sie seit längerer Zeit in psychologischer Behandlung ist. Die schreckliche Tat hat die heute 55-Jährige außerdem extrem schreckhaft und geräuschempfindlich werden lassen, wie sie gegenüber dem OVB berichtet. „Da reicht es schon, wenn eine Gruppe Jugendlicher unter meinem Fenster vorbeigeht und dabei etwas lauter ist“, schildert sie. „Da zucke ich bereits zusammen.“

Schreckhaft und
geräuschempfindlich

Immense Beeinträchtigungen der Lebensqualität, die letztlich dazu geführt haben, dass die Kolbermoorerin nicht nur im Strafrechtsprozess gegen den Täter als Nebenklägerin aufgetreten war, sondern den heute 21-Jährigen auch im Rahmen eines Zivilprozesses auf Schmerzensgeld verklagt hatte. „30000 Euro sind mir zugesprochen worden“, verrät die 55-Jährige. Doch bislang habe sie von dieser Summe, die sich mittlerweile inklusive Zinsen auf mehr als 40000 Euro beläuft, keinen Cent gesehen.

Was für die Kolbermoorerin zum echten Problem geworden ist, da sie alleine für Anwaltskosten tief in die eigene Tasche greifen musste. „Ich hatte ja noch das Glück mit meinem Anwalt, der mir sehr entgegengekommen ist“, schildert Leitner, die zudem auf ihre Familie bauen kann, insbesondere ihre Schwestern, die sie tatkräftig unterstützen. Von staatlicher Seite hingegen fühlt sich die 55-Jährige im Stich gelassen.

So sei sie zwar mehrfach – unter anderem seitens der Polizei sowie der Dominik-Brunner-Stiftung – für ihren Mut und ihre Courage ausgezeichnet worden. Doch von staatlicher Stelle habe sie keine große Hilfe erfahren. Was auch Leitners Rechtsbeistand, der Rosenheimer Anwalt Peter Dürr, gegenüber dem OVB betont. „Der Staat kümmert sich letztlich nicht darum, dass das vom Gericht zugesprochene Schmerzensgeld auch wirklich fließt“, sagt der Anwalt, der derartige Verfahren als „oftmals sehr müßig“ bezeichnet.

Denn auch wenn gegen den 21-jährigen Gewalttäter, dem im Strafprozess unter anderem Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen worden sind und der letztlich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt worden war, ein „vollstreckbarer Titel“ bestehe, müsse zunächst ein Gerichtsvollzieher überprüfen, ob und was bei ihm „überhaupt zu holen ist“. Sollte sich der junge Rumäne, der mittlerweile auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden ist, ins Ausland absetzen oder gar abgeschoben werden, sei es noch schwieriger, den Mann zu belangen.

Täter erhält drei Jahre
Freiheitsstrafe

Ob die 55-Jährige je einen Cent von dem ihr gerichtlich zugesprochenen Schmerzensgeld sehen wird, steht also in den Sternen. Weshalb ihre Schwester Claudia Cetin mittlerweile auf der Spenden-Plattform Gofundme unter der Adresse https://gofund.me/2aa9d28bd eine Spendenseite für ihre Schwester eingerichtet hat, um zumindest den finanziellen Schaden ein wenig abzumildern.

Wobei Rechtsanwalt Dürr glaubt, dass seiner Mandantin nicht nur das ausbleibende Schmerzensgeld zu schaffen macht, sondern vor allem das Verhalten des Täters, der sogar in ihrer Nachbarschaft lebt, aber dem ein Kontaktverbot auferlegt worden ist. „Der hat im Zivilverfahren immer noch behauptet, dass er gar nichts gemacht hat“, erinnert sich Dürr an den Prozess zurück. „Dass da keine Einsicht, geschweige denn eine Entschuldigung gekommen ist, schmerzt meine Mandantin, glaube ich, sogar noch mehr.“ Eine Anfrage des OVB ließ der heute 21-Jährige unbeantwortet.

So bleiben Leitner außer warmen Worten, einer 300-Euro-Spende der Polizei, über die sie sich „sehr gefreut“ hat, sowie den Spenden von Bürgern, die der couragierten Frau unter die Arme greifen wollen, vor allem die körperlichen und seelischen Schmerzen, die dieser 20. November 2021 hinterlassen hat. Umso überraschender fällt ihre Antwort auf die Frage aus, ob sie heute noch ebenso handeln würde, wie an diesem Novembertag im Jahr 2021. „Ich würde wahrscheinlich nicht mehr so unbedacht rangehen, vielleicht nur aus dem Fenster rufen“, sagt Leitner zunächst, um sich wenig später selbst zu korrigieren. „Dafür bin ich eigentlich doch nicht der Typ. Ich würde wohl wieder auf die Straße gehen, um zu helfen.“

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