Bagger rollen für Flüchtlingsunterkunft an

von Redaktion

In Kolbermoor werden die Bauarbeiten für eine neue Flüchtlingsunterkunft vorbereitet. Trotz rechtlicher Auseinandersetzungen rollen die Bagger an. Die Planung sieht eine Fertigstellung bis Mai 2026 vor.

Kolbermoor – Eine Weile war es in der öffentlichen Wahrnehmung etwas ruhiger geworden um das heiß diskutierte Thema. Dabei ist der Bau einer Flüchtlingsunterkunft in Kolbermoor aktueller denn je. Bereits im September waren Mitarbeiter und Fahrzeuge einer Abbruchfirma vor Ort zu Werke gegangen. Nun rollten vor wenigen Tagen die ersten Bagger an – und die aktuellen Bilder zeigen, dass die Abrissarbeiten des bestehenden Gebäudes in der Rosenheimer Straße 62 und 62a in vollem Gange sind. Doch wann soll dort nach aktuellen Erkenntnissen die neue Unterkunft entstehen?

Bauarbeiten steht
nichts im Wege

Ein kleiner Rückblick: Das Landratsamt Rosenheim hatte den OVB-Heimatzeitungen im vergangenen August mitgeteilt, dass man mit einem zeitnahen Beginn der Arbeiten auf dem Areal rechne (wir berichteten). Zuvor hatte die Behörde die Entscheidung der Stadt, den Bauantrag für die Unterkunft abzulehnen, kassiert und die Baugenehmigung erteilt. Daraufhin reichte Kolbermoor gegen die Entscheidung Klage vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München ein. Als Begründung führte die Stadt unter anderem ins Feld, dass das Platzangebot dort für 212 Personen zu gering und die Lage in einem Industriegebiet ungeeignet sei. 

Um einen Baubeginn noch während des gerichtlichen Streits zu verhindern, hatte die Stadt zudem einen Eilantrag gestellt, der aber seitens des Gerichts zurückgewiesen worden war. Damit stand und steht dem Start der Bauarbeiten von rechtlicher Seite nichts mehr im Wege. 

Würde die Stadt aber mit ihrer Klage vor Gericht Recht bekommen, müsste der Investor – die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH mit Sitz in Wörth an der Isar – die bis dato errichteten Gebäudeteile wieder entfernen. Wenngleich die Stellungnahme des Verwaltungsgerichts zum Eilantrag damals vermuten ließ, dass die Stadt Kolbermoor mit ihrer Klage das Nachsehen haben könnte.

So teilte Sprecher Joel Hollaender mit, dass sich aus Sicht des Gerichts das Vorhaben „hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung“ durchaus in die „maßgebliche Umgebung“ einfüge: „Unzumutbare, das Rücksichtnahmegebot verletzende Einschränkungen der vorhandenen Gewerbebetriebe, insbesondere hinsichtlich unzulässigen Lärms oder Verkehrs, sind aufgrund der konkreten städtebaulichen Situation, in die das Vorhaben eingebettet wird, nach summarischer Prüfung nicht zu erwarten.“ 

Doch all das bleibt zunächst Theorie – und die Arbeiten in der Rosenheimer Straße laufen. Wie man dabei vorankommt, bleibt allerdings unklar, da weder die Abbruchfirma noch der Investor bisher für OVB-Nachfragen erreichbar waren. Die zeitliche Planung der Bautätigkeit liegt allerdings im Entscheidungsbereich des Eigentümers.

Weiter keine Neuigkeiten
in Bezug auf die Klage

„Nach Rücksprache mit dem Bauherrn teilte dieser mit, dass die Planung eine Fertigstellung bis Mai 2026 vorsieht“, erläutert Simone Beigel, Pressesprecherin des Landratsamtes Rosenheim, gegenüber den OVB-Heimatzeitungen die aktuelle Situation.

Zur Klage der Stadt Kolbermoor gegen die Baugenehmigung gibt es indes nichts Neues zu vermelden. Das Landratsamt hatte hierzu zuletzt mitgeteilt, dass man zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München abwarten werde. Nun, mehrere Monate später, erklärt Beigel: „Hierzu liegen uns keinerlei neue Informationen vor.“

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