Kolbermoor – Rund vier Monate ist es her, dass die Betreiber der Brasserie Turbinenhaus auf dem Gelände der Alten Spinnerei in Kolbermoor das Aus des Gastronomiebetriebs verkündet haben. Seitdem ist die Lokalität verwaist. Wie es mit den Räumlichkeiten weitergehen wird, ist unklar. Vermieter und Verwalter der Immobilie halten sich bedeckt. Indes haben die bisherigen Betreiber Tim Käufl und Tim Hauser mit ihrem Unternehmen, der Turbinenhaus GmbH, Insolvenz angemeldet. Was wiederum für ehemalige Kunden, die noch Gutscheine für das Lokal besitzen, von Bedeutung sein könnte.
Per Social-Media-Post, veröffentlicht am 9. Juli, ließen die Betreiber des Kolbermoorer Lokals, das erst am 25. Mai 2023 eröffnet hatte, die Bombe platzen: „Nach zwei wunderbaren Jahren voller unvergesslicher Momente, Begegnungen, Emotionen und Geschichten heißt es nun: Mit einem weinenden und einem dankbaren Auge schließen wir unsere Türen“, teilte der Gastronomiebetrieb darin seinen Gästen mit, dass die Brasserie nicht mehr öffnen wird. Seitdem stehen potenzielle Kunden dort vor verschlossenen Türen. Mittlerweile ist an der Fassade auch der Schriftzug „Brasserie Turbinenhaus Tim & Anton“ verschwunden.
Ob es dort in der Zukunft wieder einen Gastronomiebetrieb geben wird oder wie die Räumlichkeiten genutzt werden könnten, auf diese Fragen gibt es derzeit keine erhellenden Antworten. „Leider können wir Ihnen dazu keine konkrete Auskunft geben“, teilte Daniel Hache, Geschäftsführer der Werndl Immobilien Management GmbH, die die Immobilie verwaltet, gegenüber dem OVB mit. Auch laut Vermieter, den er auf OVB-Wunsch hin kontaktiert habe, gebe es „im Moment nichts zu berichten, was die Öffentlichkeit jetzt schon interessieren könnte.“
„Zahlungsunfähigkeit
und Überschuldung“
Fakt ist hingegen, dass der frühere Betreiber, die Turbinenhaus GmbH, Insolvenz angemeldet hat. Laut des Internetportals www.insolvenzbekanntmachungen.de, das die Bundesländer gemeinsam initiiert haben und das über Insolvenzverfahren informiert, wurde das „Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin“ wegen „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ am 16. Oktober 2025 eröffnet. Doch was bedeutet das beispielsweise für Verbraucher, die noch Gutscheine für die Brasserie Turbinenhaus haben? Oder eventuell sogar für eine geplante Festivität eine Anzahlung geleistet haben? Diese haben nach Angaben des Rosenheimer Anwalts Robert Multrus, der zum Insolvenzverwalter bestellt worden ist, jetzt die Möglichkeit, finanzielle Forderungen hinterlegen zu lassen.
„Die namentlich bekannten Gläubiger wurden, wie dies nach Eröffnung von Insolvenzverfahren üblich ist, über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens informiert“, teilte Multrus auf OVB-Anfrage mit. Die Daten der Gäste des Turbinenhauses, die Gutscheine erworben haben, seien nicht erfasst, sodass diese laut Multrus nicht informiert werden konnten, aber: „Gleichwohl sind sie Gläubiger im Insolvenzverfahren und können ihre Forderung bei mir als Insolvenzverwalter schriftlich zur Tabelle anmelden. Erforderlich wird hierzu sein, dass der Erwerb des Gutscheins und seine Bezahlung nachgewiesen werden.“
Nach Angaben des Rosenheimer Anwalts hat das Insolvenzgericht für derartige Forderungen eine Anmeldungsfrist bis Freitag, 5. Dezember 2025, festgesetzt. Was aber „keine Ausschlussfrist“ sei. „Sie sollte jedoch, um die Koordination der Bearbeitung zu ermöglichen, gewahrt werden“, so Multrus weiter. Zudem könne es passieren, dass potenzielle Gläubiger, die Forderungen nach der Anmeldungsfrist einreichen, für eine Prüfung der Forderung eine Gebühr in Höhe von 22 Euro entrichten müssen.
Anmeldungsfrist
bis zum 5. Dezember
Doch lohnt es sich in Hinblick auf das Insolvenzverfahren überhaupt, derartige Forderungen wie beispielsweise einen gekauften Gutschein einzureichen? Gibt es für diese Verbraucher überhaupt Chancen, etwas zurückzubekommen? Dazu kann Insolvenzverwalter Multrus keine Einschätzung abgeben: „Zu dem weiteren Verfahrensablauf und insbesondere den Aussichten der Gläubiger ist eine Aussage derzeit noch nicht möglich.“ Mathias Weinzierl