Statt Schock nur ein Sturm im Wasserglas

von Redaktion

Der Kolbermoorer Stadtrat hat jetzt für den Zeitraum von 2026 bis einschließlich 2029 neue Beiträge und Gebühren rund um die Wasserversorgung beschlossen. Bei welchen Posten die Verbraucher aufatmen können – und wo die Kommune deutlich mehr hinlangt.

Kolbermoor – Wird das Aufdrehen des Wasserhahns oder die Betätigung der Toilettenspülung in Kolbermoor ab 1. Januar 2026 teurer? Diese Frage hat der Stadtrat jetzt durch die Abstimmung über eine geänderte Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) beantwortet. Die gute Nachricht: Der Wasserpreis bleibt mit 1,19 Euro pro Kubikmeter (entspricht 1000 Litern) stabil. Teurer wird‘s jedoch für Bauherren, wenn neue Wasserversorgungseinrichtungen benötigt werden.

Wasserwerk soll
verlustfrei arbeiten

Nachdem die aktuelle Kalkulationsperiode, die 2022 begonnen hatte, am 31. Dezember 2025 endet, wurden jüngst seitens der Stadt die Gebühren neu berechnet. Diese sollen so gestaltet werden, dass das Wasserwerk Kolbermoor, über das die Wasserversorgung abgewickelt wird, verlustfrei arbeiten kann. Denn die Kommune ist nach Angaben der Stadtverwaltung grundsätzlich dazu verpflichtet, „kostendeckende Bezugsgebühren zu erheben“.

Wer jetzt allerdings in puncto Wasserbezug einen Preishammer seitens der Stadt befürchtet, kann aufatmen: Auch für die kommenden vier Jahre wird der Netto-Wasserpreis bei 1,19 Euro pro Kubikmeter bleiben, also weder steigen noch sinken. Bürger anderer Kommunen in der Nachbarschaft müssen nach Angaben der Stadtverwaltung hingegen deutliche Erhöhungen schlucken.

So steigt der Wasserpreis in Bad Aibling von bisher 1,00 Euro auf dann 1,30 Euro, in Bruckmühl gar von 1,10 auf 1,83 Euro. In diesem Zuge verwies Bürgermeister Peter Kloo (SPD) zudem auf die Gemeinde Feldkirchen-Westerham, die vor allem aufgrund eines neuen Hochwasserbehälters bereits im November 2024 die Wasserkosten von zunächst 1,83 Euro pro Kubikmeter auf schließlich 2,92 Euro anheben musste.

Steigen werden allerdings die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtungen, also etwa die Beiträge, die fällig werden, wenn Neubauten an die Wasserversorgung angeschlossen werden.

Bei der Grundstücksfläche werden dort aktuell 1,16 Euro pro Quadratmeter erhoben. Dieser Wert wird zum 1. Januar 2026 auf 1,30 Euro pro Quadratmeter steigen. Ähnlich verhält es sich bei den Geschossflächen: Dort steigt der Beitrag ab 1. Januar 2026 von bislang 4,47 Euro je Quadratmeter auf dann 5,00 Euro.

Des Weiteren müssen sich die Verbraucher in Kolbermoor ab 1. Januar 2026 auf neue Grundgebühren für die Wasserzähler einstellen: Wurden für einen Zähler mit einem Durchfluss von vier Kubikmetern pro Stunde bislang jährlich 16,40 Euro abgebucht, sind es dann 17,70 Euro. Bei einem Zähler mit einem Durchfluss von zehn Kubikmetern pro Stunde steigt die Grundgebühr sogar von bislang 18,60 Euro auf dann 44,30 Euro.

Satzung tritt
ab dem 1. Januar in Kraft

Bei sogenannten Verbundzählern, die in der Regel bei stark schwankenden Durchflussmengen zum Einsatz kommen und vor allem in Gewerbebetrieben oder größeren Mehrfamilienhäusern zu finden sind, fällt die Grundgebühr bei Zählern mit einem Durchfluss von 25 Kubikmetern von bislang 226,20 Euro auf dann 110,60 Euro im Jahr. Hingegen steigen die Grundgebühren für Zähler mit einem Durchfluss von 63 Kubikmetern (bislang 277,00 Euro, ab 1. Januar 2026 dann 278,80 Euro) und mit einem Durchfluss von 100 Kubikmetern Wasser in der Stunde (bislang 388,10 Euro, ab 1. Januar 2026 dann 442,60 Euro) an.

Der Stadtrat stimmte letztlich geschlossen für die neue Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung. Diese wird nun am 1. Januar 2026 in Kraft treten.

So hat sich der Wasserpreis in Kolbermoor entwickelt

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