Kolbermoor – Die Stadtverwaltung hat insgesamt dreimal gezählt, jetzt steht fest: Die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor hat ausreichend Unterschriften gesammelt, um einen Bürgerentscheid gegen eine geplante Siedlung im Nordosten der Stadt auf den Weg zu bringen. Am Montag, 29. Dezember, wird der Kolbermoorer Stadtrat nun über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden, was aber als Formsache gilt. Komplizierter wird‘s dagegen bei der Frage nach dem Termin für das Wählervotum.
1366 Unterschriften waren
nötig – 1380 liegen vor
Als „denkbar knapp“ bezeichnete Kolbermoors Bürgermeister Peter Kloo (SPD) auf OVB-Anfrage das Auszählungsergebnis der seitens der Bürgerinitiative gesammelten Unterschriften. Am 5. Dezember hatten die drei BI-Sprecher Dr. Michael Rath, Thomas Eglseder und Ferdinand Pfeifer 279 Listen mit Unterschriften abgegeben, am 12. Dezember dann nochmals sechs Listen nachgereicht. „Die dürften es letztlich ausgemacht haben“, ist Kloo überzeugt.
Denn um einen Bürgerentscheid zu erreichen, waren zum Stichtag am 5. Dezember mindestens 1366 gültige Unterschriften von wahlberechtigten Kolbermoorern notwendig. „1380 gültige Unterschriften liegen vor“, teilte der Rathauschef gegenüber dem OVB mit, wobei die Stadtverwaltung „sehr wohlwollend“ geprüft habe. Insgesamt hatte die BI laut Kloo rund 1500 Unterschriften abgegeben, wobei aber mehr als 100 – beispielsweise aufgrund von Wegzug aus Kolbermoor oder fehlerhafter Daten – für ungültig erklärt wurden.
In einer Sondersitzung des Stadtrats am Montag, 29. Dezember, wird das Gremium über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Was aber als sicher gilt, nachdem laut Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern ein Bürgerbegehren nur in speziellen Fällen abgelehnt werden darf. Beispielsweise, wenn sich ein Bürgerentscheid mit Fragen der inneren Organisation der Gemeindeverwaltung oder der Haushaltssatzung beschäftigt.
Wird das Bürgerbegehren am 29. Dezember für zulässig erklärt, so muss die Stadt innerhalb von drei Monaten an einem Sonntag einen Bürgerentscheid ansetzen. Wunsch der BI wäre gewesen, den Bürgerentscheid zeitgleich mit der Kommunalwahl am 8. März 2026 abzuhalten. Was aber nichts wird, wie Kloo erneut verdeutlichte. „Da steht die Gemeinde- und Landkreiswahlordnung ganz klar dagegen“, so der Rathauschef.
So bleibt laut Kloo aufgrund der anstehenden Kommunalwahl am 8. März, der möglichen Stichwahl am 22. März und der Faschingsferienzeit, in der ebenfalls kein Bürgerentscheid stattfinden darf, terminlich innerhalb der Drei-Monats-Frist „realistisch“ nur Sonntag, 29. März, übrig. Der Rathauschef liebäugelt daher mit einer möglichen Fristverlängerung um drei Monate, der aber die drei BI-Sprecher zustimmen müssen.
Die Sprecher werden daher demnächst aus dem Rathaus Post mit dem Vorschlag einer Fristverlängerung bekommen. „Ich glaube, dass es auch im Sinne der BI sein dürfte, da zu befürchten ist, dass es nur eine Woche nach einer möglichen Stichwahl sogar schwierig wird, die notwendige Mindestbeteiligung für den Bürgerentscheid zu erreichen“, so Kloo. Sogar mit Terminvorschlägen wartet die Stadt auf: So könnte der Bürgerentscheid aus Sicht der Kommune am Sonntag, 19. April, oder eine Woche später, am Sonntag, 26. April, abgehalten werden.
Firstverlängerung wegen
Terminproblemen?
Eine Fristverlängerung, die auch innerhalb der BI bereits diskutiert worden ist. „Ich denke nicht, dass wir uns da letztlich sperren werden“, sagt BI-Sprecher Thomas Egsleder auf OVB-Anfrage. Schließlich habe man darüber bereits mit Vertretern der Stadt gesprochen. Zunächst sei er aber „glücklich und zufrieden“, dass man die notwendigen Unterschriften für einen Bürgerentscheid gesammelt habe, auch wenn „wir damit natürlich gerechnet haben“. Dass es laut Kloo „denkbar knapp“ gewesen sei, spielt für Eglseder keine Rolle: „Notfalls hätten wir halt die notwendigen Unterschriften noch gesammelt.“