Bekanntmachung
Grundsteuer und Abfallgebühren
Kolbermoor – Für das Kalenderjahr 2026 wird die Grundsteuer vorbehaltlich anderslautender Bescheide in gleicher Höhe und zur gleichen Fälligkeit wie im Jahr 2025 erhoben. Auch die Abfallgebühren gelten ohne neuen Bescheid in bisheriger Höhe weiter. Die öffentliche Bekanntmachung ist an der Amtstafel