Klage noch nicht entschieden – Abriss erfolgt

Darf auf diesem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen errichtet werden? Darüber hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München zu entscheiden. Fotos Riediger/Imago

Darf auf diesem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen errichtet werden? Darüber hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München zu entscheiden. Fotos Riediger/Imago

Auf dem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor könnten die Bauarbeiten für eine Flüchtlingsunterkunft beginnen, denn die Abrissarbeiten sind abgeschlossen. Allerdings hat die Stadt gegen die Baugenehmigung geklagt und über diese Klage ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht noch nicht entschieden worden.

Von Mathias Weinzierl

Kolbermoor – Kommt sie oder kommt sie nicht, die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße 62 und 62a in Kolbermoor? Fakt ist, dass das bisherige Gebäude auf dem Areal, in dem ein Autohändler sein Domizil hatte, mittlerweile abgerissen worden ist. Fakt ist aber auch, dass die Quartier

Artikel 1 von 191
Donnerstag, 2. April 2026

30 Tage einmalig 0,99 €

  • danach 36,90 € mtl.
  • und jederzeit kündbar
Zum Angebot

3 Monate einmalig 36,90 €

  • Mindestlaufzeit 3 Monate,
  • danach monatlich kündbar
Zum Angebot
66% Rabatt sichern!

Sie interessieren sich für die gedruckte Zeitung?

Passende Angebote dazu finden Sie hier.

Abonnenten-Login Anmeldung für Abonnenten

ePaper-Zugang freischalten
Per E-Mail teilen
Entdecken Sie das OVB ePaper in Top-Qualität und testen Sie jetzt 30 Tage kostenlos und unverbindlich.