Klage noch nicht entschieden – Abriss erfolgt
Darf auf diesem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 212 Personen errichtet werden? Darüber hat das Bayerische Verwaltungsgericht in München zu entscheiden. Fotos Riediger/Imago
Auf dem Grundstück an der Rosenheimer Straße in Kolbermoor könnten die Bauarbeiten für eine Flüchtlingsunterkunft beginnen, denn die Abrissarbeiten sind abgeschlossen. Allerdings hat die Stadt gegen die Baugenehmigung geklagt und über diese Klage ist vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht noch nicht entschieden worden.
Kolbermoor – Kommt sie oder kommt sie nicht, die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße 62 und 62a in Kolbermoor? Fakt ist, dass das bisherige Gebäude auf dem Areal, in dem ein Autohändler sein Domizil hatte, mittlerweile abgerissen worden ist. Fakt ist aber auch, dass die Quartier