Kolbermoor – Kommt sie oder kommt sie nicht, die geplante Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße 62 und 62a in Kolbermoor? Fakt ist, dass das bisherige Gebäude auf dem Areal, in dem ein Autohändler sein Domizil hatte, mittlerweile abgerissen worden ist. Fakt ist aber auch, dass die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH mit Sitz in Wörth an der Isar, zwar über eine gültige Baugenehmigung verfügt und daher bauen darf, die Stadt Kolbermoor gegen das Bauvorhaben aber vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München klagt.
Ablehnung wegen
beengter Platzverhältnisse
Vor allem aufgrund der beengten Platzverhältnisse für die bis zu 212 Geflüchteten, die dort Platz finden sollen, hatte der Kolbermoorer Bauausschuss das Bauvorhaben vor rund einem Jahr abgelehnt. Doch das Landratsamt Rosenheim als übergeordnete Behörde kassierte die Entscheidung des Gremiums und erteilte dem Bauwerber die Baugenehmigung.
Daraufhin reichte die Stadt Klage ein und versuchte zudem per Eilantrag, einen Baubeginn vor der gerichtlichen Entscheidung zu verhindern. Doch der Eilantrag wurde abgelehnt, weshalb im Herbst 2025 die Abrissarbeiten auf dem Grundstück beginnen konnten.
Wie schnell es dort nun vorangehen könnte, bleibt allerdings offen. Die Quartier Kolbermoor Projekt GmbH als Eigentümer hüllt sich trotz mehrmaliger Anfrage des OVB weiterhin in Schweigen. Das Landratsamt, das die Unterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen anmieten wird, verweist hingegen auf den (schweigenden) Eigentümer. „Zum Stand der Bauarbeiten sowie zum weiteren Ablauf kann das Landratsamt Rosenheim keine Angaben machen“, teilt Simone Beigel, Sprecherin der Behörde, dazu dem OVB mit. „Die zeitliche Planung der Bautätigkeit liegt im Entscheidungsbereich des Eigentümers.“
Gespräche mit der Stadt Kolbermoor rund um die geplante Unterkunft habe es seit Baubeginn zwar nicht gegeben. „Es ist jedoch geplant, dass unser Landratsamt mit der Stadt Kolbermoor in Kontakt tritt, sobald die Fertigstellung der geplanten Flüchtlingsunterkunft durch den Eigentümer bevorsteht“, so Beigel. „Dieser Austausch soll mit ausreichend zeitlichem Vorlauf vor der tatsächlichen Nutzungsaufnahme der Einrichtung stattfinden.“
Die Stadt wiederum hofft natürlich, dass der Austausch gar nicht vonnöten sein wird. Das wäre der Fall, wenn die Klage gegen die Baugenehmigung erfolgreich wäre. Mittlerweile ist auch klar, mit welchen Argumenten sich die Kommune gegen die Flüchtlingsunterkunft an der Rosenheimer Straße stellt.
Verweis auf Erfahrungen
in Rosenheim
So ist aus der Klagebegründung, die dem OVB in Auszügen vorliegt, unter anderem ersichtlich, dass die Stadt – wie auch bei der Entscheidung durch den Bauausschuss – die Platzverhältnisse ins Feld führt. So verweist die Kommune in ihrem Schriftstück darauf, dass sie aufgrund der kleinen Aufenthaltsflächen für die Geflüchteten befürchtet, dass sich die Bewohner der Unterkunft im Umfeld des Areals andere Aufenthaltsflächen suchen. Was wiederum zu Problemen in der Nachbarschaft führen könnte. Als Beispiel führt die Stadt ähnliche Erfahrungen der Nachbarstadt Rosenheim mit einer Unterkunft an der Oberaustraße an.
Ein weiterer Punkt, der nach Einschätzung der Stadt gegen die Genehmigung des Bauantrags spricht, ist die lange Nutzungsdauer, die fast 16 Jahre umfassen soll. Das sieht die Stadt aufgrund der seit einigen Monaten rückläufigen Zahlen an Asylbewerbern als nicht gerechtfertigt an.
Wann das Bayerische Verwaltungsgericht in München über die Klage der Stadt Kolbermoor gegen die Baugenehmigung entscheiden wird, ist allerdings noch völlig offen.
„Eine Terminierung für die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren ist derzeit noch nicht absehbar“, teilt dazu Dr. Isabel Altmeyer, Pressesprecherin und Richterin am Verwaltungsgericht, auf OVB-Anfrage mit.