„Wenn ich dich das nächste Mal sehe, überfahre ich dich“

Wegen einer Trunkenheitsfahrt und einer Drohung per Sprachnachricht musste sich ein 21-Jähriger aus Kolbermoor vor Gericht verantworten. Am Ende wurde er nur für die Alkoholfahrt verurteilt – und das, obwohl er bereits auf Bewährung war.

Von Christa Auer

Rosenheim – Eine Trunkenheitsfahrt und eine unbedachte Sprachnachricht haben einen 21-jährigen Mann aus Kolbermoor, der bereits einige Vorahndungen und eine bereits verbüßte Jugendstrafe auf Bewährung hatte, kürzlich erneut vor das Jugendschöffengericht in Rosenheim gebracht. In der Hauptverhandlung

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Samstag, 22. August 2026

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