Kolbermoor/Rosenheim – Morgens gegen 4.30 Uhr wurde die Feuerwehr zu einem Wohnungsbrand in Kolbermoor auf der Karolinenhöhe gerufen. In der Mietwohnung, Eigentum der Oberbayerischen Heimstätten, entstand ein Schaden von über 152.000 Euro.
Der Mieter, ein 41-jähriger Krankenpfleger, war zu dieser Zeit bis 7.20 Uhr im Nachtdienst und wurde um 5 Uhr von dem Brand informiert. Da es sich dabei um eine völlig zugemüllte Wohnung handelte, in der verschiedene Glutnester vor sich hin kokelten, mussten sich die Feuerwehrleute erst zu dem vermuteten Brandherd durchkämpfen. Die Fotos aus der zwischenzeitlich gelöschten Wohnung machten es schwer, eine exakte Brandursache zu benennen. Der inzwischen wegen fahrlässiger Brandstiftung angeklagte Mieter hatte gegen den ergangenen Strafbefehl über eine Geldstrafe Einspruch eingelegt. So kam es vor der Strafrichterin Julia Haager zu einer Verhandlung beim Amtsgericht Rosenheim. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Leicher, führte an, dass sein Mandant bereits Stunden vorher seinen Dienst angetreten hatte. Auch wurden mehrere Möglichkeiten, wie brennende Teelichter, ein überhitztes Ladekabel oder der fahrlässige Umgang mit einer brennenden Zigarette, als Brandursache angeführt. Die gefertigten Fotos zeigten in allen Räumen einen mit wahllosem Unrat gefüllten, inzwischen gelöschten Wohnungsbrand, bei dem eine Brandursache nur schwerlich auszumachen war. Außerdem beklagte der Verteidiger, dass sein Mandant nicht als „Beschuldigter“, sondern nur als „Zeuge“ von der Polizei vernommen und belehrt worden sei. Nachdem eine tatsächliche Klärung der Brandursache auf diesem Wege nicht zu klären war, wurde angeregt, das Verfahren nach § 153 Strafprozessordnung gegen ein Bußgeld einzustellen. Dies ist jedoch nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich. Die Staatsanwaltschaft wurde durch eine Referendarin vertreten, welche eine solche Entscheidung noch nicht treffen darf. Nach deren Rücksprache mit dem Sachbearbeiter in der Staatsanwaltschaft teilte sie mit, dass es hier keine Zustimmung gebe.
Ihr Vorgesetzter bestehe darauf, dass ein Gutachter die Brandursache untersuchen müsse. Ob dieser aufgrund der Beweislage zu einem Ergebnis kommen kann, ist völlig offen. In jedem Fall verteuert es den Verlauf des Verfahrens. Die Richterin Julia Haager musste deshalb das Verfahren aussetzen.