Die wichtigsten Infos zum Bürgerentscheid

von Redaktion

Am 19. April stimmen die Bürger von Kolbermoor über die Planungen für eine neue Siedlung im Nordosten der Stadt ab. Die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor hatte das Bürgerbegehren initiiert, um das Bauprojekt zu stoppen. Nun liegt die Entscheidung bei rund 15.000 Wahlberechtigten.

Kolbermoor – Vor wenigen Wochen haben die Kolbermoorer über den neuen Bürgermeister und den Stadtrat entschieden, jetzt steht die nächste Abstimmung vor der Tür: Am Sonntag, 19. April, sind die Wahlberechtigten der Stadt dazu aufgerufen, über das geplante Quartierszentrum Nord-Ost abzustimmen. Was die rund 15.000 Wahlberechtigten dazu jetzt wissen sollten:

Worum geht‘s genau? Gemeinsam mit dem Bauprojektentwickler Max von Bredow Baukultur GmbH aus Kolbermoor hatte die Stadt 2024 die Planungen für eine neue Siedlung im Nordosten der Stadt aufgenommen. Auf einer Fläche von mehr als 80.000 Quadratmetern zwischen dem Straßenzug Am Alpenblick und der Karolinenhöhe, die derzeit als landwirtschaftliche Fläche genutzt wird, könnten nach aktuellem Planungsstand rund 300 neue Wohneinheiten entstehen. 60 Prozent davon würden über einen Investor vermarktet werden, 40 Prozent hingegen im Besitz der Stadt verbleiben. Ein Projekt, das die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor ablehnt und daher im Rahmen eines Bürgerbegehrens Unterschriften sammelte, die letztlich dazu führten, dass die Bürger am Sonntag, 19. April, per Bürgerentscheid über das weitere Vorgehen abstimmen werden.

Was kritisiert die Bürgerinitiative? Der BI sind laut ihrer Homepage vor allem drei Punkte ein Dorn im Auge. Zum einen bemängeln sie die Auswirkungen auf die Natur durch die geplante Bebauung, so unter anderem die Versiegelung, die „ungünstige Effekte des Klimawandels noch weiter verstärken würde“, sowie den Eingriff ins Biotop Teufelsgraben. Zum anderen befürchten sie nicht nur in ihrem Wohngebiet eine steigende Verkehrsbelastung durch das Neubauprojekt und die künftigen Nachbarn, sondern auch eine Zunahme des Verkehrs im gesamten Stadtgebiet. Dritter Punkt ist die Sorge vor Hochwasserschäden. So bezeichnet die BI die angedachten Rückhaltebecken, die dieses Problem gar nicht erst aufkommen lassen sollen, als „offene Wette“.

Welche Ziele verfolgt die Stadt? Die Kommune führt hier vor allem die Schaffung von „bedarfsgerechtem und gefördertem Wohnbau“ in städtischem Eigentum an, ebenso die Möglichkeit, eine neue Heimat für das Seniorenheim St. Franziskus realisieren zu können. Nach Ansicht der Stadt könnte durch die Siedlung zudem die Erschließung der bestehenden Bebauung gesichert und verbessert werden, ebenso Anlieger an Teufelsgraben und Bahngraben durch die Regenrückhaltebecken besser vor Starkregenereignissen geschützt werden.

Worüber stimmen die Wahlberechtigten konkret ab? Auf den Stimmzetteln können die Kolbermoorer die Frage „Sind Sie dafür, dass das aktuell laufende Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 Quartierszentrum Nord-Ost eingestellt und die unbebaute landwirtschaftliche Fläche erhalten wird?“ mit „Ja“ oder „Nein“ beantworten.

Wann gilt der Bürgerentscheid als angenommen? Hier hat der Gesetzgeber hohe Hürden angesetzt, um zu verhindern, dass eine möglicherweise schweigende Mehrheit, die der Abstimmung fernbleibt, von einer Minderheit überstimmt wird. So muss letztlich nicht nur die Mehrheit der abgegebenen Stimmen „Ja“ lauten, damit der Bürgerentscheid angenommen wird. Insgesamt müssen auch mindestens 20 Prozent der Stimmberechtigten mit „Ja“ stimmen. Was für Kolbermoor heißt: Damit der Bürgerentscheid angenommen wird, muss nicht nur auf der Mehrheit der Stimmzettel „Ja“ angekreuzt sein, sondern es sind auch mindestens rund 3000 Ja-Stimmen – also 20 Prozent der Stimmberechtigten – vonnöten. Kommen die „Ja“- und „Nein“-Stimmen auf die gleiche Anzahl, ist der Entscheid abgelehnt.

Wie geht‘s nach dem Bürgerentscheid weiter? Sollten sich die Bürger durch ein „Ja“ gegen weitere Planungen aussprechen, muss die Stadt die Planungen laut Gesetzgebung für mindestens ein Jahr ruhen lassen. Wobei der neu gewählte Bürgermeister Thomas Rothmayer (Parteifreie Kolbermoor), der das Amt am 1. Mai antritt, im OVB-Interview vor der Stichwahl bereits angekündigt hatte, eine Weiterverfolgung des Planungsprojekts nach der einjährigen Sperrfrist „wahrscheinlich unterbleiben“ zu lassen. Und wenn sich die Bürger nicht gegen weitere Planungen aussprechen? Dann ist davon auszugehen, dass die Stadt einen neuen Versuch unternehmen wird, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Areal auf den Weg zu bringen. Ein erster Versuch war Ende November im Stadtrat allerdings gescheitert, nachdem vor allem CSU und Grüne Bedenken in puncto Erschließung und Massivität der Bebauung geäußert hatten.

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