Bürgerinitiative erhebt schwere Vorwürfe

von Redaktion

Ob die Bürgerinitiative den Bürgerentscheid in Kolbermoor anfechten wird, ist noch offen. Die Siedlungsgegner erheben jedoch schwere Vorwürfe gegen die Stadt und den Bauprojektentwickler. Die Kommunalaufsicht prüft nun die Anschuldigungen wegen möglicher Verstöße bei der Abstimmung.

Kolbermoor – Nicht wenige Kolbermoorer hatten wohl die Hoffnung, dass der Bürgerentscheid zur geplanten Siedlung im Nordosten der Stadt auch zum Schlusspunkt der Streitigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts wird. Doch dieser Wunsch wird sich nicht erfüllen. Denn auch wenn die Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor (BI) aktuell noch keine Aussagen dazu treffen will, ob sie das Ergebnis des Bürgerentscheids anfechten wird, da „die juristische Prüfung noch nicht abgeschlossen“ sei, deutet doch vieles darauf hin, dass die BI-Vertreter das Votum nicht hinnehmen werden.

N.O.T. richtet Fokus auf
Ereignisse im Vorfeld

Letztlich hatten die Wahlberechtigten in Kolbermoor dem Wunsch der BI, die Planungen für die Siedlung einzustellen, beim Bürgerentscheid am 19. April eine Absage erteilt. So hatten auf die Frage „Sind Sie dafür, dass das aktuell laufende Bauleitverfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 ,Quartierszentrum Nord-Ost‘ eingestellt und die unbebaute landwirtschaftliche Fläche erhalten wird?“ zwar die Ja-Stimmen (2697) gegenüber den Nein-Stimmen (2142) überwogen. Damit der Bürgerentscheid angenommen wird, hätten aber laut bayerischer Gesetzgebung mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten – im Kolbermoorer Fall 3009 – mit „Ja“ stimmen müssen.

Es dauerte allerdings nicht lange, bis die BI das Ergebnis des Votums in Zweifel zog: So bezeichneten die BI-Sprecher den Bürgerentscheid als „nicht rechtskonform“, hatten zudem nach eigenen Angaben bei zwei Briefwahlbezirken „Auffälligkeiten“ festgestellt und angekündigt, diese prüfen zu wollen. Doch auch hier fehlen nach Angaben der BI-Sprecher für ein abschließendes Urteil „immer noch die Angaben der Stadt Kolbermoor“.

Wobei die N.O.T. Kolbermoor ihren Fokus aber vor allem auf Ereignisse im Vorfeld des Bürgerentscheids richtet. So hatte Christian Poitsch, Leiter des Stadtmarketings und Sprecher der Stadt Kolbermoor, bereits vor einigen Tagen auf eine Beschwerde der BI, eingereicht bei der Kommunalaufsicht, hingewiesen. Was die BI-Sprecher auf OVB-Anfrage auch bestätigen. Auf den Inhalt der Beschwerde wollen sie hingegen „aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht eingehen.

Unter dem Titel „Informationen zum Bürgerentscheid vom 19.04.2026“ hat die BI allerdings aus ihrer Sicht „besonders gravierende Sachverhalte“ zusammengefasst und diese „in ähnlicher Form auch den Stadträtinnen und Stadträten zugänglich gemacht“. So wird der Stadt unter anderem vorgeworfen, im Vorfeld des Bürgerentscheids die stadteigene „Plakatierverordnung“ missachtet zu haben. Laut städtischer Verordnung dürfen im Vorfeld eines Bürgerentscheids nur „die jeweiligen politischen Parteien und Wählergruppen sowie die jeweiligen Antragstellerinnen und Antragsteller und vertretungsberechtigte Personen der zur Abstimmung zugelassenen Begehren“ plakatieren.

Doch die Stadt hatte auch der Max von Bredow Baukultur GmbH, die für ein „Nein“ bei der Abstimmung warb, die Möglichkeit eingeräumt, Plakate anzubringen. „Diese private Firma nutzte somit einen 50-Prozent-Anteil der Flächen, um hier für sich und für die Stadt eine umfängliche ,Nein‘-Kampagne gegen die Fragestellung des Bürgerentscheids zu führen“, moniert die N.O.T., was aus Sicht der BI-Verantwortlichen gegen „den Grundsatz der Wahlgleichheit“ verstoße und „eine unzulässige Instrumentalisierung kommunaler Ressourcen zugunsten privater Wirtschaftsinteressen“ darstelle.

Aufgrund dieser und weiterer „Sachverhalte“ sieht die BI daher den „Meinungsbildungs- und Abstimmungsprozess“ zum Bürgerentscheid in Kolbermoor in „vielfältiger Weise beschädigt und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gegen eine von der Stadt und dem Bauträger gebildete Allianz in erheblicher Weise verletzt“. Das Fazit der BI-Sprecher: „Da dem Bürgerentscheid lediglich etwa 300 Stimmen bis zum Erreichen des Abstimmungsquorums fehlten, sehen wir die beschriebenen und auch noch weitere Mängel als so bedeutend an, dass ein das Abstimmungsergebnis beeinflussender Verfälschungseffekt nicht ausgeschlossen werden kann.“

Das Landratsamt Rosenheim bestätigte auf OVB-Nachfrage, dass die N.O.T. Kolbermoor bereits am 7. April eine Aufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt eingereicht hatte. Darin wirft die BI nach Angaben von Landratsamt-Sprecherin Simone Beigel der Stadt die „Verletzung der Neutralitätspflicht wegen des Beitrags der MvB Baukultur GmbH in den Kolbermoorer Stadtnachrichten“ sowie einen „Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung der Stadt Kolbermoor durch die Plakatierung der BvB Baukultur GmbH“ vor. Die BI-Beschwerde sei allerdings „noch nicht abschließend geprüft“, mit einem Antwortschreiben an die BI rechne das Landratsamt „voraussichtlich bis Mitte Mai“.

Nach Angaben von Christian Poitsch hat die Stadt gegenüber der Kommunalaufsicht zu den Vorwürfen bereits Stellung genommen – und diese zurückgewiesen. „Aus Sicht der Stadt Kolbermoor liegt kein Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung vor“, sagt Stadtsprecher Poitsch auf OVB-Anfrage. Laut Poitsch hatte die MvB Baukultur GmbH bei der Stadt „einen mündlichen Antrag auf Plakatierung gestellt“. Diesem wurde „im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach sorgfältiger Abwägung unter Berücksichtigung des besonderen Ereignisses und der großen Bedeutung dieses Bürgerentscheids nachgekommen“, so der Stadtsprecher weiter, der auf Paragraf 3, Absatz 3 der Verordnung verweist. Poitsch weiter: „Da wir wollten, dass sehr viele Personen zur Abstimmung gehen, war uns auch wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern gleichermaßen die Möglichkeit zur Informationsbeschaffung zu geben.“

„Auffälligkeiten“ bereits
am Wahlabend erklärt

Auch auf die seitens der BI erwähnten „Auffälligkeiten“ bei der Briefwahl nimmt der Stadtsprecher auf OVB-Anfrage Stellung, betont aber auch, dass diese bereits am Wahlabend „einem Sprecher der BI erklärt“ worden seien. So sind laut Poitsch die sechs Urnenwahlbezirke den drei Briefwahlbezirken zugeordnet worden: die Urnenwahlbezirke 1 und 2, die dem Wahlbezirk an der Turneralm und am Hubergerg entsprechen, dem Briefwahlbezirk 1, die Urnenwahlbezirke 3 und 4 dem Briefwahlbezirk 2 sowie die Urnenwahlbezirke 5 und 6 dem Briefwahlbezirk 3.

„Wenn man die Ergebnisse der Urnenwahlbezirke 1 und 2, die sich vor allem auf den Kolbermoorer Norden erstrecken, den Briefwahlbezirken gegenüberstellt, spiegelt dies genau das Ergebnis auch wider“, sagt Poitsch, was „auch bei den Ergebnissen der anderen Urnen- und Briefwahlbezirke“ zu sehen sei. Poitsch: „Da die BI in den Briefwahlbezirken mit einigen Wahlbeobachtern anwesend war, wird sie auch bestätigen können, dass es sonst keine Auffälligkeiten bei der Auszählung gegeben hat.“

BI sieht in von Bredows Posts „strafrechtlich relevanten Vorgang“

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