Kolbermoor – Dass der Bürgerentscheid zur geplanten Siedlung im Nordosten der Stadt nicht geräuschlos ablaufen wird, dürfte von vornherein zu erwarten gewesen sein. Am 19. April hatten die Wahlberechtigten in Kolbermoor dem Wunsch der Bürgerinitiative N.O.T. Kolbermoor (BI), die Planungen für die Siedlung einzustellen, letztlich eine Absage erteilt – wenn auch mit einem knappen Ergebnis.
„Ausdrücklich keine
strafrechtlichen Vorwürfe“
Wie berichtet, hatte die BI jedoch kurz darauf das Ergebnis des Votums in Zweifel gezogen: Die BI-Sprecher bezeichneten den Bürgerentscheid als „nicht rechtskonform“, hatten zudem nach eigenen Angaben bei zwei Briefwahlbezirken „Auffälligkeiten“ festgestellt und angekündigt, diese prüfen zu wollen. Seitens der BI stand zudem der Vorwurf einer vermeintlichen Missachtung der stadteigenen „Plakatierverordnung“ im Vorfeld der Abstimmung im Raum. Die Stadt hatte der Max von Bredow Baukultur GmbH, die für ein „Nein“ bei der Abstimmung warb, die Möglichkeit eingeräumt, Plakate anzubringen.
Die BI erhob indes nicht nur gegen die Stadt Vorwürfe in Hinblick auf den Bürgerentscheid, sondern auch gegen den Bauprojektentwickler Max von Bredow selbst, dessen Unternehmen gemeinsam mit der Stadt die Pläne für die neue Siedlung entwickelt. So bemängelten die BI-Sprecher, dass von Bredow unter anderem zahlreiche Instagram-Beiträge im Vorfeld des Bürgerentscheids nicht mit dem Hinweis „politische Werbung“ gekennzeichnet habe. Die N.O.T. Kolbermoor sprach damals von einem „strafrechtlich relevanten Vorgang“. Anfang Mai reagierte die BI nun jedoch auf den jüngsten OVB-Artikel, der genau das thematisierte, mit einer „Klarstellung zur Transparenzdebatte Bürgerentscheid 19. April 2026“.
Darin wolle man eine „missverständliche Formulierung aus dem Artikel“ klarstellen, heißt es. „Die Bezeichnung ‚strafrechtlich relevant‘ stammte ursprünglich aus einem internen Papier und spiegelt nicht unsere finale Position wider“, so die Mitteilung. „Wir erheben ausdrücklich keine strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Max von Bredow GmbH oder sonstige Beteiligte“, betonen die BI-Sprecher. Und weiter: „Wir entschuldigen uns für die missverständliche Formulierung und betonen, dass es sich um rechtlich relevante Sachverhalte außerhalb des Strafrechts handelt.“ Man lege großen Wert auf präzise Kommunikation und möchte sicherstellen, „dass alle Fakten korrekt und unmissverständlich dargestellt werden“.
Von der Stellungnahme der BI habe Dr. Max von Bredow zwar auch mitbekommen. „Bei uns persönlich hat sich aber niemand gemeldet“, erklärt er nun auf OVB-Anfrage. Ihm zufolge handele es sich in diesem Fall um einen von mehreren Vorwürfen, die bereits im Raum gestanden und die sich im Nachgang als „haltlos“ erwiesen hätten. Wie es nun in der Angelegenheit weitergeht, ist trotz der neuen Stellungnahme der BI bezüglich besagter Formulierung unklar. Laut dem Landratsamt Rosenheim hat die N.O.T. Kolbermoor bereits am 7. April eine Aufsichtsbeschwerde bei der Kommunalaufsicht im Landratsamt eingereicht, worin der Stadt die „Verletzung der Neutralitätspflicht wegen des Beitrags der MvB Baukultur GmbH in den Kolbermoorer Stadtnachrichten“ sowie ein „Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung der Stadt Kolbermoor durch die Plakatierung der BvB Baukultur GmbH“ vorgeworfen werden.
BI-Beschwerde
wird geprüft
Mit einer abgeschlossenen Prüfung der BI-Beschwerde rechne das Landratsamt „voraussichtlich bis Mitte Mai“. Die Stadt Kolbermoor hatte gegenüber der Kommunalaufsicht zu den Vorwürfen bereits Stellung genommen – und diese zurückgewiesen. Aus Sicht der Stadt liege kein Verstoß gegen die Plakatierungsverordnung vor, die MvB Baukultur GmbH hatte „einen mündlichen Antrag auf Plakatierung gestellt“, welchem „im Rahmen einer Einzelfallentscheidung nach sorgfältiger Abwägung unter Berücksichtigung des besonderen Ereignisses und der großen Bedeutung dieses Bürgerentscheids nachgekommen“ worden war.